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BAG, Ur­teil vom 07.06.2011, 1 AZR 34/10

   
Schlagworte: Sozialplan, Abfindung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 34/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.06.2011
   
Leitsätze: Arbeitnehmer können von Sozialplanleistungen ausgenommen werden, wenn sie wegen des Bezugs einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente nicht beschäftigt sind und mit der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit auch nicht zu rechnen ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009, 5 Ca 5101/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2009, 16 Sa 577/09
Nachgehend Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2015, 1 BvR 2803/11
   

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