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Musterschreiben: Anhörung des Betriebsrats zu einer fristlosen Kündigung
Stichworte: Anhörung des Betriebsrats, Kündigung - Fristlose Kündigung
Weiterführende Stichworte: Kündigung - Außerordentliche Kündigung, Kündigung - Verdachtskündigung, Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung, Kündigung - Fristlose Kündigung - Kündigungsgründe
Im Folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Anhörung des Betriebsrats zu einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Anhörung des Betriebsrats zu einer fristlosen verhaltensbedingten Kündigung“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Text der Anhörung rechtliche Festlegungen herbeiführen, die in Ihrem Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgendetwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
An den Betriebsrat
zu Händen des / der Betriebsratsvorsitzenden
- im Hause -
Musterstadt, XX.XX.20XX
Anhörung gemäß § 102 BetrVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen, Herrn Max Mustermann aus wichtigem Grunde fristlos wegen einer von ihm begangenen schweren Pflichtverletzung als Außendienstmitarbeiter zu kündigen und zugleich wegen des dringenden Verdachts einer schweren Pflichtverletzung.
Hilfsweise beabsichtigen wir, Herrn Mustermann ordentlich unter Wahrung der gesetzlichen / tarifvertraglichen / arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist von XX Monaten zum Monatsende und somit zum XX.XX.20XX zu kündigen. Diese Kündigung stützen wir auf von ihm begangene schwere Pflichtverletzung und zugleich auf den dringenden Verdacht einer solchen Pflichtverletzung.
- Die Sozialdaten von Herrn Mustermann sind:
- Geburtsdatum: XX.XX.19XX
- Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens: XX Jahre und XX Monate
- Eintrittsdatum: XX.XX.19XX
- Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt des Ausscheidens: XX Jahre und X Monate
- Gesetzliche Unterhaltspflichten: X minderjährige/s Kind/er
- Schwerbehinderung: Nicht bekannt / Grad der Behinderung (GdB) von XX
Bereits mit Schreiben vom XX.XX.20XX und somit vor etwa zehn Monaten hatten wir Herrn Mustermann eine Abmahnung erteilt wegen unrichtiger Arbeitszeitdokumentationen. Konkret hatte er in seine täglich zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen für den Monat XYZ 20XX drei Kundenbesuche eingetragen, die er nachweislich an den angegebenen Tagen bzw. Zeiten nicht vorgenommen hatte.
Die von Herrn Mustermann erstellte Arbeitszeitdokumentation für den vergangenen Abrechnungsmonat enthielt erneut zwei angebliche Kundenbesuche, die er tatsächlich an den angegebenen Tagen bzw. Zeiten nicht vorgenommen hatte, wie entsprechende Rückfragen bei den Kunden ergaben.
Zu diesem erneuten Vorfall haben wir Herrn Mustermann schriftlich unter Mitteilung der gegen ihn vorliegenden Verdachtsmomente angehört und um ein persönliches Gespräch gebeten. Statt einer persönlichen Stellungnahme gab Herr Mustermann eine schriftliche Erklärung ab, in der er die unrichtigen Arbeitszeitdokumentation einräumt, aber damit zu rechtfertigen versucht, dass er entsprechende Besuche bei den fraglichen zwei Kunden bereits im vorangegangenen Monat unternommen habe, in der betreffenden Arbeitszeitdokumentation für den vorangegangenen Monat aber nicht eingetragen habe.
Wir überreichen Ihnen anbei jeweils in Kopie die genannte Abmahnung vom XX.XX.20XX, unser Anhörungsschreiben vom XX.XX.20XX sowie die schriftliche Erklärung Herrn Mustermann vom XX.XX.20XX.
Die Ausführungen in schriftlichen Erklärung Herrn Mustermann vom XX.XX.20XX bewerten wir als bloße Schutzbehauptungen, denn die beiden fraglichen Kunden bestätigten uns sowohl telefonisch als auch schriftlich, mit Herrn Mustermann seit über einem Jahr keinen persönlichen Kontakt mehr gehabt zu haben. Die schriftlichen Stellungnahmen der beiden Kunden fügen wir ebenfalls in Kopie anbei.
Da Herr Mustermann sein pflichtwidriges Verhalten trotz der einschlägigen Abmahnung vom XX.XX.20XX fortgesetzt hat, ist unser Vertrauen in ein korrektes dienstliches Verhalten Herrn Mustermanns unwiederbringlich zerstört. Aufgrund der bereits (ohne Erfolg) ausgesprochenen Abmahnung halten wir eine erneute Abmahnung für ungeeignet, die eingetretene Störung des Vertragsverhältnisses zu beseitigen. Die Möglichkeit einer Beschäftigung mit anderen Aufgaben, bei denen das zerstörte Vertrauen in ein korrektes dienstliches Verhalten, insbesondere in finanziellen Dingen, nicht zum Tragen käme, ist nicht gegeben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Zustimmung bzw. Stellungnahme zu den oben genannten vier Kündigungen, d.h. zu einer fristlosen Tatkündigung, zu einer fristlosen Verdachtskündigung, zu einer hilfsweisen ordentlichen verhaltensbedingten Tatkündigung sowie zu einer weiteren hilfsweisen ordentlichen Verdachtskündigung.
Mit freundlichen Grüßen,
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Letzte Überarbeitung: 28. September 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen oder zunächst einmal gründlich vorbereiten wollen, d.h. unter Beachtung rechtlicher Formalitäten und Fristen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrags, mit dem eine fristlose Kündigung vermieden oder gütlich geregelt werden soll, angefangen von der Bewertung eines ersten Vertragsentwurfs bis hin zur unterschriftsreifen Ausarbeitung von umfassenden Ausscheidensvereinbarungen. Entsprechend Ihren Wünschen beraten wir Sie rein intern oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Falls sich eine gütliche außergerichtliche Einigung über eine fristlose Kündigung nicht erreichen lässt, vertreten wir Sie deutschlandweit vor Gericht, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
Eine Bitte: Beachten Sie unbedingt die Zweiwochenfrist für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB. Die Frist beginnt, wenn die zum Ausspruch der Kündigung berechtigte Person von den Umständen erfahren hat, die zur Kündigung berechtigen.
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Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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