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Musterschreiben: Fristlose Kündigung
Stichworte: Kündigung - Fristlose Kündigung, Kündigung - Außerordentliche Kündigung, Kündigungsfristen
Weiterführende Stichworte: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung, Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Fristlose Kündigung“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Fristlose Kündigung“ orientieren möchten oder dieses übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Kündigungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit
_________________________________________
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Per Boten / im Hause
Musterstadt, XX.XX.20XX
Kündigung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
hiermit kündigen wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos. Wir sehen uns zu diesem Schritt durch gravierende Pflichtverletzungen Ihrerseits gezwungen.
Wie wir Ihnen bereits im Gespräch am XX.XX.20XX näher erläutert haben, sehen wir es als erwiesen an, dass Sie am XX.XX.20XX Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt haben, indem Sie XXXX [Beschreibung des Pflichtverstoßes] XXXX.
Hilfsweise kündigen wir wegen der o.g. Pflichtverletzungen ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dieser ist nach unserer Berechnung der XX.XX.20XX.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zur frühzeitigen Arbeitssuche verpflichtet sind. Insbesondere sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder von uns in Aussicht gestellt wird. Sie sind auch dazu verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Kündigung erhalten
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 11. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen oder zunächst einmal gründlich vorbereiten wollen, d.h. unter Beachtung rechtlicher Formalitäten und Fristen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrags, mit dem eine fristlose Kündigung vermieden oder gütlich geregelt werden soll, angefangen von der Bewertung eines ersten Vertragsentwurfs bis hin zur unterschriftsreifen Ausarbeitung von umfassenden Ausscheidensvereinbarungen. Entsprechend Ihren Wünschen beraten wir Sie rein intern oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Falls sich eine gütliche außergerichtliche Einigung über eine fristlose Kündigung nicht erreichen lässt, vertreten wir Sie deutschlandweit vor Gericht, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
Eine Bitte: Beachten Sie unbedingt die Zweiwochenfrist für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB. Die Frist beginnt, wenn die zum Ausspruch der Kündigung berechtigte Person von den Umständen erfahren hat, die zur Kündigung berechtigen. |
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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