HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Tarifvertragsgesetz (TVG)

§ 13 Inkrafttreten

(1)  Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. 
(2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
(3)  § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.


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Dr. Martin Hensche
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