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Gesetz zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung

30.04.2024. Das Gesetz zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung, das am 21. Juli 2023 in Kraft trat, wurde mit dem Ziel verabschiedet, die berufliche Qualifikation und Weiterentwicklung der Arbeitskräfte in Zeiten des digitalen und technologischen Wandels zur fördern.
Ab dem 1. April 2024 treten weitere wichtige Regelungen in Kraft. Hierzu gehören das Berufsorientierungspraktikum (§48a SGB III), das jungen Menschen helfen soll, gezielt in ihre berufliche Laufbahn zu starten, sowie der Mobilitätszuschuss (§73a SGB III), der den Umzug für eine Ausbildung oder Weiterbildung unterstützt. Die Neuregelung der Einstiegsqualifizierung (§54a SGB III) soll den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Ein Weiteres Highlight des Gesetzes ist die Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (§82 SGB III), die durch Qualifizierungsgeld (§82a-c SGB III) ergänzt wird. Diese Regelungen sollen es Beschäftigten ermöglichen, ihre Qualifikationen zu erweitern und so mit den schnelllebigen Veränderungen des Arbeitsmarktes Schritt zu halten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/gesetz-zur-staerkung-von-ausbildung-und-weiterbildung_76_591546.html
Letzte Überarbeitung: 3. April 2025
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