HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 04.11.2015, 7 ABR 42/13

   
Schlagworte: Betriebsratswahl, Betriebsratswahl: Wahlanfechtung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 42/13
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 04.11.2015
   
Leitsätze: Auf Stammarbeitsplätzen eingesetzte wahlberechtigte Leiharbeitnehmer zählen bei dem für das Wahlverfahren maßgeblichen Schwellenwert des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 MitbestG mit.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Offenbach am Main, Beschluss vom 22.08.2012 - 10 BV 6/11
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.04.2013 - 9 TaBV 308/12
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 7 ABR 42/13