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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 04.11.2015, 7 ABR 42/13

   
Schlagworte: Betriebsratswahl, Betriebsratswahl: Wahlanfechtung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 42/13
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 04.11.2015
   
Leitsätze: Auf Stammarbeitsplätzen eingesetzte wahlberechtigte Leiharbeitnehmer zählen bei dem für das Wahlverfahren maßgeblichen Schwellenwert des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 MitbestG mit.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Offenbach am Main, Beschluss vom 22.08.2012 - 10 BV 6/11
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.04.2013 - 9 TaBV 308/12
   

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030 / 26 39 620
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wesemann@hensche.de

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zum ganzen Urteil 7 ABR 42/13