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LAG Köln, Ur­teil vom 17.09.2010, 4 Sa 721/10

   
Schlagworte: Kündigung: Zugang
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 721/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.09.2010
   
Leitsätze: 1. Ein Kündigungsschreiben, das nach 16.00 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird, geht nicht mehr am Tag des Einwurfs zu. 2. Es war nicht zu entscheiden, ob das anders ist, wenn das Kündigungsschreiben vor 16.00 Uhr aber nach 14.00 Uhr eingeworfen wird.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.04.2010, 10 Ca 11351/09
   

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