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LAG Köln, Ur­teil vom 26.07.2010, 5 Sa 473/10

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Vergleich
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 473/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.07.2010
   
Leitsätze: Hat sich ein Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum die Entgeltansprüche abzurechnen und den sich daraus ergebenden Nettobetrag auszuzahlen, kann er sich auf eine Verfallfrist nicht berufen, solange er die Abrechnung nicht vorgenommen hat.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2009, 6 Ca 9498/09
   

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