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ArbG Of­fen­bach, Ur­teil vom 22.08.2012, 10 BV 6/11

   
Schlagworte: Leiharbeit, Aufsichtsratswahl
   
Gericht: Arbeitsgericht Offenbach
Aktenzeichen: 10 BV 6/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.08.2012
   
Leitsätze:

1. Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl nach § 9 MitbestG mitzuzählen.

2. Beschäftigt ein Unternehmen in der Regel mehr als 8000 Arbeitnehmer einschließlich der wahlberechtigten Leiharbeitnehmer, ist die Aufsichtsratswahl als Delegiertenwahl durchzuführen.

Vorinstanzen:
   

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