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Zustimmung des Betriebsrats zur außertariflichen Vergütung über Gehaltsbandbreite gerichtlich ersetzt

08.09.2023. Ein Arbeitgeber wollte einen neuen Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt über der in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Gehaltsbandbreite einstellen. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Betriebsvereinbarung.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied, dass die Zustimmungsverweigerung zwar form- und fristgerecht, aber unbegründet war.
Eine außertarifliche Vergütung über das Gehaltsband hinaus sei zulässig und unterliege nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Daher wurde die Zustimmung gerichtlich ersetzt: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.05.2023, 8 TaBV 17/22
Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 18|2023 LAG Rheinland-Pfalz: Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung wegen Überschreitung eines Gehaltsbandes?
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebliche Übung
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsvereinbarung
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Letzte Überarbeitung: 13. März 2025
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