Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 09/198 Altersteilzeit: Nacharbeit bei Krankheit




Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2009, 7 Ca 515/09

von Rechtsanwältin Eva-Maria Reuter, Stuttgart

Über welche Rechtsfrage hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden?

28.10.2009. Bei Altersteilzeit-Vereinbarungen hat sich in der Praxis das sogenannte Blockmodell durchgesetzt. Dabei leistet der Arbeitnehmer in der Arbeitsphase seine an sich reduzierte Arbeitszeit voll, d.h. am Block, und spart so ein Zeit- bzw. Wertguthaben an. In der anschließenden Freistellungsphase muss er nicht mehr arbeiten und erhält nach und nach sein Guthaben ausgezahlt.

Das Modell bietet für alle Beteiligten eine Reihe von Vorteilen. Aus Arbeitnehmersicht ist dabei insbesondere der Aufstockungsbetrag interessant, durch den effektiv der Stundenlohn steigt. Abgesehen von den mit einer Altersteilzeit verbundenen Besonderheiten handelt es sich aber um ein ganz "normales", befristetes Arbeitsverhältnis.

Zu den typischen Klauseln in Altersteilzeit-Verträgen gehört eine Regelung, nach der Arbeitnehmer verpflichtet sind, Krankheitszeiten in der Arbeitsphase (anteilig) nachzuarbeiten, wenn diese den Entgeltfortzahlungszeitraum überschreiten.

Hinter dieser unscheinbaren Formulierung steckt für Arbeitnehmer ein gewisses Risiko, denn bei längeren Krankheiten kann die Nacharbeitspflicht dazu führen, dass die Freistellungsphase kürzer wird.

Angesichts dessen ist es für Arbeitnehmer natürlich interessant zu erfahren, ob diese Klausel überhaupt wirksam und damit bindend ist.

Mit dieser Frage setzte sich kürzlich das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf auseinander (Urteil vom 02.06.2009, 7 Ca 515/09).

Welcher Sachverhalt lag dem Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf zugrunde?

Der klagende Arbeitnehmer und die Beklagte, seine Arbeitgeberin, schlossen Ende 2006 einen Altersteilzeitvertrag. In dessen Rahmen sollte das Arbeitsverhältnis vom 01. Februar 2008 bis 31. Januar 2013 als Altersteilzeitverhältnis fortgeführt werden. In dem Vertrag war unter anderem das Folgende vereinbart.

"Bei einer länger als 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitsphase muss der Zeitraum des Krankengeldbezuges grundsätzlich zur Hälfte nachgearbeitet werden. Dadurch verschiebt sich der Beginn der Freistellungsphase nach hinten. Das vereinbarte Ende des Altersteilzeitverhältnisses bleibt hiervon unberührt."

Während der Arbeitsphase erkrankte der Arbeitnehmer für mehrere Monate, wobei er in den ersten sechs Wochen die vertraglich vorgesehene Entgeltfortzahlung erhielt. Anschließend berief sich die Arbeitgeberin auf die vereinbarte Nacharbeits-Regelung und forderte deren Erfüllung ein.

Der Arbeitnehmer hatte hieran kein Interesse und berief sich darauf, dass die Regelung unwirksam sei.

Mit einem entsprechenden Feststellungsantrag erhob er Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf.

Wie hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden?

Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf wies die Klage ab.

Das Gericht unterstellte zu Gunsten des Klägers, dass es sich bei der fraglichen Regelung um allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten handelt und damit grundsätzlich der strenge Prüfungsmaßstab der §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt. Danach ist eine Bestimmung insbesondere dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner (=Arbeitnehmer) des Verwenders (=Arbeitgebers) entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 307 Abs.1 S.1 BGB). "Unangemessen" ist es, wenn der Arbeitgeber durch einseitige Vertragsgestaltung seine Interessen durchzusetzen versucht, ohne auch die Interessen des Arbeitnehmers ausreichend zu sichern. Im Zweifel ist eine unangemessene Benachteiligung dann anzunehmen, wenn die Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Diese Maßstäbe gelten allerdings nur für Bestimmungen, die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen enthalten.

Das Gericht konnte hier schon keine Rechtsvorschriften erkennen, von denen die Regelung zur Nacharbeit nach Krankheit abweicht.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sieht nur eine Fortzahlung über maximal sechs Wochen vor (§ 3 Abs.1 Satz 2 EFZG). Diesen Anspruch hatte auch der Kläger.

Ebensowenig weicht die Regelung von Tarifverträgen zur Regelung von Altersteilzeit ab. Die entsprechenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes und für Ärzte beispielsweise sehen ähnliche Regelungen vor.

Ergänzend merkt das Arbeitsgericht an, dass die angegriffene Regelung -wenn die Möglichkeit einer Angemessenheitskontrolle hier unterstellt wird- keine unangemessene Benachteilung darstellt.

Das Blockmodell ändert nämlich nichts an dem Austauschcharakter eines Arbeitsverhältnisses. Es sorgt lediglich dafür, dass der Arbeitnehmer durch vorgeleistete Arbeit ein Zeitguthaben aufbaut, so dass er später hierfür eine Vergütung erhalten kann, ohne zu arbeiten. Vor diesem Hintergrund wäre der Arbeitnehmer in Altersteilzeit sogar gegenüber einem normalen Arbeitnehmer privilegiert, wenn es -über das EFZG hinaus- Ansprüche auf Mehrung des Guthabens gäbe.

Fazit: Das Blockmodell dient lediglich dazu, den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Abgesehen von dem Aufstockungsbetrag sind deshalb zusätzliche Vergütungsansprüche nicht vorgesehen. Es bleibt damit bei dem Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn". Da mit zunehmenden Alter auch Erkrankungen häufiger werden, müssen Arbeitnehmer im Blockmodell deshalb damit rechnen, Krankheitszeiten während der Arbeitsphase teilweise nacharbeiten zu müssen. Eine deutliche Kürzung der Freistellungsphase ist damit in extremen Fällen möglich.

Der unterliegende Arbeitnehmer hat Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegt (Aktenzeichen 14 Sa 811/09).

Nähere Informationen finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 25. März 2010

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09