Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 11/002 Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen in aller Regel ungefährlich




Nur wer zu viel weiß, riskiert erhaltenen Lohn

Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2010, 8 Sa 32/09

Leitsätze der Redaktion: "Die Anfechtung von Lohnzahlungen durch den Insolvenzverwalter ist nur erfolgreich, wenn der Arbeitnehmer von der Zahlungsunfähigkeit seines Arbeitgebers wusste oder aufgrund ihm bekannter Umstände zwingend auf dessen Zahlungsunfähigkeit schließen konnte. Das ist in der Regel nur der Fall bei institutionellen Gläubigern oder Gläubigern mit 'Insiderwissen', welches regelmäßig mit einer Beschäftigung in der Finanzbuchhaltung oder Leitungsaufgaben im kaufmännischen Bereich verbunden ist. Allgemeine Informationen durch die Presse oder betriebliche Zusammenkünfte genügen nicht."

04.01.2011. Wenn über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter die Aufgabe, die so genannte Insolvenzmasse (also das Vermögen des Arbeitgebers, vgl. § 35 Insolvenzordnung - InsO) effektiv zu verwerten und auf dieser Grundlage alle Schulden bzw. Gläubiger so weit wie möglich zu bedienen. Es gehört zu den Grundsätzen des Insolvenzverfahrens, dass dabei kein Gläubiger bevorzugt oder benachteiligt werden soll.

Von der Insolvenz bedrohte Schuldner neigen allerdings dazu, vorher noch Vermögenswerte beiseite zu schaffen oder bestimmte Schulden bevorzugt zu zahlen. Der Insolvenzverwalter hat daher die Möglichkeit, solche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Rechtsgeschäfte anzufechten (§ 129 ff. InsO). Was ein Gläubiger durch eine erfolgreich angefochtene Handlung erhalten hat, muss er zur Insolvenzmasse zurückgewähren (§ 143 Abs. 1 InsO). Anders als bei einer zivilrechtlichen Anfechtung (vgl. §§ 142, 123, 119 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) kann bei der insolvenzrechtlichen Anfechtung nicht eingewandt werden, nicht mehr bereichert zu sein. Der Gläubiger hat stattdessen nur die Möglichkeit, seine "wiederauferstandene" Forderung als Insolvenzgläubiger geltend zu machen (§ 144 InsO). Das ist in aller Regel wenig bis gar nicht aussichtsreich, da praktisch nie genügend Masse vorhanden ist, um sämtliche Schulden abschließend zu bedienen.

Die Insolvenzordnung enthält keine Sonderregelung für Arbeitnehmer. Mit ihrem Lohnanspruch sind sie also, wie auch beispielsweise Banken und Zulieferer, "normale" Gläubiger des Arbeitgebers und laufen damit ebenfalls Gefahr, vom Insolvenzverwalter zur teilweisen Rückzahlung von verspätet erhaltenem Lohn aufgefordert zu werden. Praktisch wichtig ist dabei insbesondere § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO. Auf dieser Grundlage können theoretisch an Arbeitnehmer geflossene Lohnzahlungen für die letzten drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, wenn der Arbeitgeber bei der Zahlung zahlungsunfähig war und der Arbeitnehmer dies wusste oder Umstände kannte, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen (§ 133 Abs.2 InsO).

Der für allgemeines Zivilrecht und unter anderem auch Insolvenzrecht zuständige Bundesgerichtshof (BGH) urteilte Anfang 2009 in einer grundlegenden Entscheidung, dass typischerweise nur institutionelle Gläubiger oder Gläubiger mit "Insiderkenntnissen" den in diesem Zusammenhang nötigen Gesamtüberblick über die Liquiditäts- oder Zahlungslage des späteren Insolvenzschuldners haben werden. Solche Insiderkenntnisse können beispielsweise bei Arbeitnehmern auftreten, die in der Finanzbuchhaltung des Unternehmens eingesetzt werden oder mit Leitungsaufgaben im kaufmännischen Bereich betraut sind. Der durchschnittliche Arbeitnehmer wird jedoch allenfalls durch betriebliche Informationsveranstaltungen, Presseberichte oder den "Buschfunk" von der finanziellen Lage seines Arbeitgebers wissen und damit keinen ausreichenden Überblick über dessen tatsächliche Liquiditätslage haben.

Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) folgte dieser Rechtsprechung im Juni 2010 und entschied, dass ein Mitarbeiter im Einkauf nicht die nötigen "Insiderkenntnisse" hatte, weil er lediglich Bestellungen vornahm, ohne sich um die Bezahlung zu kümmern (Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.2010, 8 Sa 32/09; Vorinstanz: Arbeitsgericht Nordhausen, Urteil vom 02.12.2008, 1 Ca 1166/06). Dass er von Kollegen und aus Betriebsversammlungen sowie Presseberichten von Außenständen und insbesondere umfangreichen Lohnrückständen wusste, genügte in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht. Die Informationen waren nicht umfassend genug, um wie gesetzlich gefordert "zwingend" auf die Zahlungsunfähigkeit schließen zu lassen.

Das LAG ließ die Revision gegen seine Entscheidung zu, die nun beim Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Aktenzeichen 6 AZR 585/10 anhängig ist. Es bleibt abzuwarten, ob das BAG der Rechtsprechung des BGH folgen wird. Eine abweichende rechtliche Auffassung wäre jedenfalls nicht überraschend, da zwischen den beiden Gerichten auch über die Frage Streit herrscht, ob für die Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen die Arbeitsgerichte oder die Zivilgerichte zuständig sind (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 09/092: Rechtsweg für Lohnrückforderungen des Insolvenzverwalters).

Nähere Informationen finden sie hier:

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 9. März 2011

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
Befristung:

Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10