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Arbeitsrecht aktuell: 09/063: Insolvenzarbeitsrecht im Bundestag




Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 09.02.2009

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Arbeitnehmer in der Klemme zwischen Insolvenzrecht und Sozialleistungsrecht?

17.04.2009. Kommt es vor oder während einer Unternehmensinsolvenz zu Lohnrückständen, ist die Rechtslage für die betroffenen Arbeitnehmer oft undurchsichtig, da zusätzlich zum Arbeitsrecht insolvenz- und sozialrechtliche Regelungen zu beachten sind. Hinzu kommt der oft große Zeitdruck, unter dem die Betroffenen entscheiden müssen, ob sie mit Lohnstundungen einverstanden sind oder nicht, ob sie weiter zur Arbeit gehen wollen oder ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben oder sogar kündigen wollen, und ob bzw. wann sie Arbeitslosengeld und/oder Insolvenzgeld in Anspruch nehmen wollen.

Nicht zuletzt aufgrund der komplizierten Rechtslage kommt es immer wieder vor, dass „etwas anbrennt“, d.h. dass Arbeitnehmer falsche Entscheidungen treffen. Zu solchen Fehlentscheidungen gehört immer wieder die allzu lange Nachsicht mit erheblichen Lohnrückständen.

Vor diesem Hintergrund wandten sich die Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröder, Klaus Ernst und Kornelia Möller sowie die Bundestagsfraktion Die Linken mit einer Kleinen Anfrage vom 09.02.2009 an die Bundesregierung und erbaten eine Stellungnahme dazu, dass Insolvenzverwalter in Bayern im Rahmen von zwei Insolvenzverfahren über mittelständische Betriebe den an die Arbeitnehmer bereits ausgezahlten Lohn wieder zurückgefordert hatten. Grundlage für die Rückforderung waren in beiden Fällen Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) über die sog. Insolvenzanfechtung (§ 130 Abs. 1 InsO).

Die Insolvenzanfechtung erlaubt es dem Verwalter, die in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag vom Schuldner getätigten Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Empfänger wieder herauszuverlangen, um auf diesem Wege die Gleichbehandlung der Gläubiger durchzusetzen. Eine solche Möglichkeit besteht unter erleichterten Voraussetzungen auch bzw. erst recht, wenn die Zahlung nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurde.

In den beiden Einzelfällen, die Grundlage der Anfrage waren, hatten die Arbeitnehmer trotz ausbleibender oder verspäteter Lohnzahlungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens weitergearbeitet und gehofft, auf diese Weise das Überleben des Betriebes zu ermöglichen.

Dennoch, so heißt es in der Anfrage, sei es den betroffenen Arbeitnehmern nicht möglich, ohne gravierende Rechtsnachteile in einer solchen Lage zu kündigen. Denn nach Auskunft einer Arbeitsagentur seien verspätete Lohnzahlungen kein ausreichender Grund zu kündigen. Wer dennoch kündige, riskiere eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe.

Die zentralen beiden Fragen der Kleinen Anfrage lauten daher:

„3. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Arbeitsagenturen bei Kündigungen seitens Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen verspäteter Lohnzahlungen gegen diese eine Sperrfrist verhängen können, andererseits aber bei drohender Insolvenz auf die Beschäftigten Rückzahlungsforderungen des Insolvenzverwalters zukommen?

4. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, damit Beschäftigte künftig nicht mehr gezwungen werden – eingeklemmt zwischen Insolvenzrecht und Sozialleistungsrecht – umsonst zu arbeiten?“

Die Position der Bundesregierung – Antwort vom 27.02.2009

Die Bundesregierung hat diese Anfrage mittlerweile beantwortet (Antwort der Bundesregie-rung vom 27.02.2009) und dabei im wesentlichen auf folgende, zum Schutz der Arbeitnehmer beitragende Umstände hingewiesen:

Erstens seien von der Insolvenzanfechtung nicht alle laufenden Lohnansprüche bedroht, sondern nur erheblich, d.h. um mindestens 30 Tage verspätete Zahlungen.

Zweitens werde die in solchen Fällen bestehende Möglichkeit der Insolvenzanfechtung zulasten von Arbeitnehmern von „honorigen“ Insolvenzverwaltern nicht genutzt, teils auch aus eigenem Interesse, da bei einer Fortführung des Betriebs eine Insolvenzanfechtung die verbliebenen Arbeitnehmer demotivieren und rechtliche Gegenwehr in Form der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts hervorrufen würde.

Drittens seien Arbeitnehmer bei gravierenden Zahlungsrückständen nicht schutzlos, da sie ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben und rechtmäßiger Weise kündigen könnten. Die Arbeitsagentur müsse die Insolvenz bei ihrer Entscheidung über eine Sperrzeit berücksichtigen.

Viertens und letztens wird auf das Insolvenzgeld verwiesen, das die Lohnausfälle während der drei letzten Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgleichen soll.

Ist das Recht der Insolvenzanfechtung reformbedürftig?

Die Bundesregierung hat zurecht darauf verwiesen, dass es für den Regelfall keinen Grund gibt, die bestehenden rechtlichen Regelungen als unzureichend zu kritisieren.

Arbeitnehmer können nämlich, sobald ein Lohnrückstand von mindestens zwei Monatsgehältern aufgelaufen ist, nach der Praxis der Arbeitsgerichte und der Arbeitsagenturen ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben und - bei zunächst fortbestehendem Arbeitsverhältnis - Arbeitslosengeld beantragen, das im Wege der sog. Gleichwohlgewährung gemäß § 143 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gewährt werden muss.

Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, ist in solchen Fällen – nach vorheriger Abmahnung des Arbeitgebers - eine außerordentliche Eigenkündigung arbeitsrechtlich wirksam und sozialrechtlich ohne nachteilige Sperrzeitfolgen möglich, da ein so erheblicher Lohnrückstand als „wichtiger Grund“ im Sinne von § 144 Abs. 1 SGB III anzusehen ist.

Und schließlich wird ein großer Teil der oft unvermeidlichen Lohnausfälle, nämlich die Ausfälle für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung, durch das Insolvenzgeld ausgeglichen.

Trotzdem bleiben Fragen, da nicht jeder Fall ein Regelfall ist. Vor allem bei länger als drei Monaten dauernden Lohnrückständen und bei über längere Zeit andauernden erheblichen Auszah-lungsverzögerungen gibt es eine gravierende rechtliche Gefährdung des vorinsolvenzlichen Lohnzuflusses aufgrund der Möglichkeit der Insolvenzanfechtung.

Da die dem Verwalter bzw. der Insolvenzmasse zustehende Rückforderungsansprüche oft ganz oder teilweise uneinbringlich sind, könnte man daran denken, die Insolvenzanfechtung gegenüber Arbeitnehmern generell auszuschließen.

Dafür spricht auch, dass der nach geltendem Recht anfechtbare Lohnzufluss in der Regel unter Beteiligung Dritter, nämlich der Krankenkasse und des Finanzamtes, erfolgt, da für gezahlte oder im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebene Lohnansprüche Sozialabgaben und Lohnsteuer abgeführt werden. Auch diese Zuflüsse müssten im Falle einer Insolvenzanfechtung rückgängig gemacht werden, was mit einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

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Letzte Überarbeitung: 31. Dezember 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09