Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 09/224 Arbeitnehmer kann zur Arbeit am Sonntag gezwungen werden




Bundesarbeitsgericht bestätigt Entscheidung der Vorinstanz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 9 AZR 757/08

03.12.2009. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, dass ein Arbeitnehmer zur Arbeit am Sonntag verpflichtet werden kann, wenn dies nicht ausdrücklich arbeitsvertraglich anders geregelt ist, ist vom Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung bestätigt worden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009, 9 AZR 757/08

von Rechtsanwalt Benjamin Biere, Frankfurt am Main

Die Entscheidung der Vorinstanz - Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg -: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer zur Sonntagsarbeit anweisen

In Arbeitsrecht aktuell 09/090 (Pflicht zur Sonntagsarbeit auch ohne arbeitsvertragliche Grundlage) berichteten wir über eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg vom 17.07.2008 (9 Sa 20/08), nach der ein Arbeitnehmer auch noch nach dreißig Jahren von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden durfte, sonntags zu arbeiten, wenn diesbezüglich keine Regelung im Arbeitsvertrag getroffen worden war.

Das Problem: Erstreckt sich das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch auf die Anordnung von Sonntagsarbeit?

Dem Arbeitgeber steht gegenüber einem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht gemäß § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) zu. Dies bedeutet, dass er Anordnungen bezüglich Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung treffen kann, soweit er damit nur den Rahmen der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen präzisiert. Die Weisung muss „billigem Ermessen“ entsprechen, d.h. der Arbeitgeber muss versuchen, die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Das Weisungsrecht beinhaltet damit auch die Befugnis des Arbeitgebers anzuordnen, an welchen Tagen der Arbeitnehmer arbeiten soll, sofern dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist. Allerdings ist fraglich, ob dies bezüglich der Anordnung von Sonntagsarbeit anders und eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist, weil der Sonntag ein von der Verfassung besonders geschützter Tag der Arbeitsruhe ist, vgl. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung (WRV) in Verb. mit Art. 140 Grundgesetz (GG), und deshalb nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Sonntagsarbeit nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.

Eine derartige Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit hatte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall für seinen Betrieb erwirkt. Der klagende Arbeitnehmer hatte bei dem Arbeitgeber seit 30 Jahren nie sonntags arbeiten müssen. In seinem Arbeitsvertrag war nur die Arbeit in einem bestimmten Schichtmodell vereinbart, ohne dass dort bestimmte Arbeitstage festgelegt waren. Als der Arbeitgeber anordnete, dass der Arbeitnehmer auch sonntags arbeiten sollte, ging der Arbeitnehmer vor Gericht und unterlag.

Bundesarbeitsgericht bestätigt Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg: Arbeitnehmer muss sonntags arbeiten

Das BAG (Urteil vom 15.09.2009, 9 AZR 757/08) hält die Anordnung von Sonntagsarbeit für zulässig. Zunächst stellt es fest, dass ein gesetzliches Verbot der Sonntagsarbeit nicht entgegenstand, weil der Arbeitgeber ja eine Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsarbeit hatte und auch im Tarifvertrag kein Verbot vereinbart war. Deshalb kam es allein auf den Arbeitsvertrag des klagenden Arbeitnehmers an und wie zu bewerten war, dass dieser eine ausdrückliche Vereinbarung zur Sonntagsarbeit nicht enthielt.

Dazu führt das BAG aus, dass der Arbeitgeber normalerweise gerade keine individuelle Beschränkung der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern treffen will, da es in seinem Interesse liegt, dass die Beschäftigten gleichzeitig bzw. aufeinander abgestimmt arbeiten. Daraus folgert das BAG, dass im Zweifel, also wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält, der Arbeitgeber in der Anordnung, wann ein Arbeitnehmer arbeiten soll, frei ist. Das Recht des Arbeitgebers, die Arbeitszeit festzulegen hält das BAG sogar für einen Kernbereich seines Weisungsrechts. Nur bei konkreten Anhaltspunkten, dass etwas anderes gewollt ist, ist der Arbeitgeber in seinem Recht auf die Verteilung der Arbeitszeit beschränkt, so das BAG. Derartige konkrete Anhaltspunkte fehlten vorliegend aber gerade.

Das BAG folgte ebenso wenig der Argumentation des klagenden Arbeitnehmers, dass durch die dreißigjährige Praxis, nie an Sonntagen arbeiten zu müssen, das Recht des Arbeitgebers dies zu ändern beschränkt sei. Allein die lange Dauer einer bestimmten Vertragspraxis verwehrt dem Arbeitgeber nicht die Änderung dieser Praxis, meint das BAG.

Fazit: In Betrieben, in denen sonntags gearbeitet werden kann, muss ein Arbeitnehmer also damit rechnen, dass auch ihn die Pflicht zur Sonntagsarbeit trifft, wenn dies arbeitsvertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Etwas anderes gilt allerdings in Betrieben mit einem Betriebsrat. Denn gemäß § 87 Abs. 1 Nr.2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage sowei hinsichtlich Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht, so dass einseitige Anordnungen durch den Arbeitgeber hier verhindert werden können.

Nähere Informationen finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 29. April 2010

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
Befristung:

Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10