Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 08/008 Bonuszahlung bei unterlassener Zielvereinbarung




Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Über welche Rechtsfrage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

15.01.2008. Oftmals wird in Arbeitsverträgen ein Bonus vereinbart, wenn der Arbeitnehmer die für das Geschäftsjahr festgelegten Ziele erreicht. Dies ist für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses eine gute Sache, solange man sich versteht und turnusmäßig Ziele festlegt. Problematisch und umstritten ist, welche (Zahlungs-)Ansprüche der Arbeitnehmer hat, wenn eine solche Zielvereinbarung trotz arbeitsvertraglicher Verpflichtung für den jeweiligen Zeitabschnitt nicht vereinbart wurde und dieser Zeitabschnitt verstrichen ist: Dann steht weder fest, welche Ziele man vereinbart hätte, noch auch, ob der Arbeitnehmer die (nicht vereinbarten) Ziele erreicht oder verfehlt hätte. Fraglich ist hier vor allem, in welchem Umfang der Arbeitnehmer Zahlung der Bonifikation verlangen kann und auf welcher rechtlichen Grundlage.

Einige Arbeitsrechtler wollen hier § 162 Abs.1 BGB anwenden. Nach dieser Vorschrift muss sich derjenige, der „treuwidrig“ den Eintritt einer ihm ungünstigen Bedingung (hier: die Zielfestlegung und Zielerreichung) verhindert, so behandeln lassen, als wäre die Bedingung eingetreten. Dieser Ansatz führt zu dem Ergebnis, dass für den Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers in der Regel eine fiktive Zielerreichung von 100 Prozent zugrunde zu legen ist. Abweichend von diesem Ansatz wollen andere dem Arbeitnehmer (nur) einen Schadensersatzanspruch zubilligen, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig die Zielfestlegung verweigert. Für den Arbeitnehmer besteht der Nachteil dieses Ansatzes darin, dass er einen Schaden beziffern muss und sich dabei Abzugspositionen ergeben können, etwa wegen Mitverschuldens am Unterbleiben der Zielfestlegung oder auch deshalb, weil eine vollständige Zielerreichung unwahrscheinlich gewesen wäre. Nachdem diese Fragen seit Jahren Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion waren, hat nunmehr das BAG hierzu geurteilt.

Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zugrunde?

Die beklagte Arbeitgeberin vertreibt Kassensysteme (EDV und Hardware) zusammen mit den dazugehörigen Kassen an gastronomische Betriebe. Der Kläger war als Arbeitnehmer in der Abteilung Vertrieb und Marketing bei der Beklagten beschäftigt. Für das Jahr 2005 hatte man eine Zielvereinbarung getroffen, die der Kläger zu etwa 96 Prozent erreichte. Für das Jahr 2006 kam es trotz Aufforderung des Klägers nicht zu einer erneuten Zielvereinbarung. Nachdem das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres 2006 beendet wurde, verlangte der Kläger den Zielerreichungsbonus anteilig für das Jahr 2006.

Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte zu seinen Gunsten geurteilt, dass die Zielvereinbarung aus dem Jahre 2005 im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auch für das Jahr 2006 zugrunde zu legen war. Die Vergütungshöhe sei dann gemäß § 287 ZPO zu schätzen und dabei regelmäßig von der Vergütung der letzten Zielvereinbarung auszugehen.

Wie hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit zurück an das LAG.

Anders als das LAG war das BAG der Auffassung, dass für die Vergütung nicht darauf abgestellt werden könne, in welchem Umfang der Kläger im Jahr 2005 die vereinbarten Ziele erreicht habe. Vielmehr sei der im Jahr 2006 konkret entstandene Schaden zu ermitteln. Ob als Maßstab für eine fiktive Zielvereinbarung die zuvor getroffenen Zielvereinbarungen gelten, bleibt dabei offen. In jedem Fall müssten „realistische Ziele“, d.h. „grundsätzlich“ erfüllbare Ziele vereinbart werden, da die Funktion der Mitarbeitmotivation andernfalls leer liefe.

Mit dieser Entscheidung hat das BAG einer fiktiven Berechnung des Vergütungsanspruchs gemäß § 162 Abs.1 BGB eine Absage erteilt. Erforderlich ist daher künftig, dass Arbeitnehmer konkret darlegen, welche Vergütung sie erhalten hätten, wenn es zu einer „realistischen“, d.h. weder zu schwer noch zu leicht zu erfüllenden Zielvereinbarung gekommen wäre. Hier geht es zu Lasten des klagenden Arbeitnehmers, wenn ihn ein Mitverschulden am Unterbleiben der Zielvereinbarung trifft, wenn in der Vergangenheit eher „ehrgeizige“ Ziele vereinbart wurden und wenn die Erfüllungsquote der vergangenen Jahre nicht bei 100 Prozent, sondern darunter lag. Alle diese Faktoren können vom beklagten Arbeitgeber als schadenmindernde Umstände gegen den („dem Grunde nach bestehenden“) Schadensersatzanspruch ins Feld geführt werden.

Im Ergebnis legt das BAG mit dieser Entscheidung dem Arbeitnehmer in Fällen unterbliebener Zielvereinbarung eher Steine in den Weg als sie fortzuräumen.

Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 9. März 2012

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10