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Arbeitsrecht aktuell: 10/035 Geschäftsführer vor dem Arbeitsgericht




Rechtswegvereinbarung auch bei Insichgeschäft wirksam

Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 27.04.2009, 2 Ta 832/08

19.02.2010. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem GmbH-Geschäftsführer und der GmbH sind grundsätzlich die Zivilgerichte zuständig, d.h. vor den Arbeitsgerichten können Geschäftsführer nicht klagen. In Gestalt von § 2 Abs. 4 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, nach der die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH vertraglich vereinbart werden kann.

Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen dies im Falle einer Einmann-GmbH möglich ist, befasst sich eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm, Beschluss vom 27.04.2009, 2 Ta 832/08

von Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin

Geschäftsführer und Zuständigkeit der Gerichte

Wer vor Gericht klagen will, kann sich nicht aussuchen, vor welchem Gericht er dies tut. Verstreut in unterschiedlichen Gesetzen finden sich Regelungen darüber, welcher Gerichtszweig (etwa Verwaltungs- oder Zivil- oder Arbeitsgerichtsbarkeit) an welchem Ort (etwa Berlin oder Hamburg) und in welcher Instanz (z.B. Amtsgericht oder Landgericht) für einen Rechtsstreit zuständig ist.

Das Arbeitsgericht ist dabei nur für die Rechtsstreitigkeiten zuständig, die ausdrücklich in den §§ 2 und 2a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) genannt werden. Das sind neben Verfahren, bei denen Betriebsräte oder Gewerkschaften Partei sind, in erster Linie Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Wird zu Unrecht vor dem Arbeitsgericht geklagt oder zu Unrecht nicht das Arbeitsgericht angerufen, wird der Rechtsstreit zwar an das zuständige Gericht verwiesen (§ 17a Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG), doch muss der Kläger dann die Kosten für die Tätigkeit des falschen Gerichts tragen (§ 17b Abs. 2 GVG). Zudem kann eine erhebliche Zeitverzögerung auftreten. Die Wahl des zuständigen Gerichts ist deshalb von erheblicher praktischer Bedeutung.

Für GmbH-Geschäftsführer als gesetzlichen Vertretungsorganen einer juristischen Person (§ 35 GmbH-Gesetz) bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dass die Arbeitsgerichte auch dann, wenn der Geschäftsführer ausnahmsweise als Arbeitnehmer zu qualifizieren sein sollte, nicht zuständig sind. Wenn ein Geschäftsführer schon zuvor als Arbeitnehmer für die GmbH tätig war, geht das Bundesarbeitsgericht (BAG) zudem seit Anfang der neunziger Jahre davon aus, dass das Arbeitsverhältnis in der Regel mit der Bestellung zum Geschäftsführer automatisch endet und nach Beendigung des Anstellungsvertrags auch nicht wieder auflebt. Deshalb sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH – etwa wegen einer Kündigung – nicht die Arbeitsgerichte sondern Amts- oder Landgerichte zuständig.

Gemäß § 2 Abs. 4 ArbGG gibt es allerdings eine Ausnahme: Wer für ein Privatunternehmen als „gesetzliches Vertretungsorgan“, also etwa als Geschäftsführer für eine GmbH oder als Vorstand für eine AG, tätig ist, kann mit dem Unternehmen vereinbaren, dass bei Rechtsstreitigkeiten die Arbeitsgerichte zuständig sind. Dies kann auch schon im Geschäftsführervertrag geschehen.

Hat eine GmbH mehrere Gesellschafter, ist dies nicht problematisch. Anders ist das aber, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Alleingesellschafter ist ("Einmann-GmbH"). Dann stimmt bei einer Vereinbarung zwischen GmbH und Geschäftsführer über den Gerichtsstand (also das Gericht, das zuständig sein soll) der Geschäftsführer nämlich einmal für sich selber und ein weiteres Mal als Vertreter der GmbH der Vereinbarung zu. Im Ergebnis schließt der Geschäftsführer so eine Vereinbarung „mit sich selbst“, die im Allgemeinen gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als "Insichgeschäft" rechtlich unzulässig ist.

Mit der Frage, ob die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Geschäftsführerklagen auch auf der Grundlage eines Insichgeschäfts eines Einmann-Gesellschafters wirksam "vereinbart" werden kann, befasst sich die vorliegende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 27.04.2009 (2 Ta 832/08).

Der Fall des LAG Hamm: GmbH-Geschäftsführer vereinbart die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts und klagt dort gegen den Insolvenzverwalter

Der Kläger war Geschäftsführer einer Einmann-GmbH, d.h. er war Alleingesellschafter der GmbH und gleichzeitig ihr einziger Geschäftsführer. Im Handelsregister war ausdrücklich das Verbot, im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen (Insichgeschäfte), für den Geschäftsführer aufgehoben.

In seinem Anstellungsvertrag, den der Geschäftsführer auch als Alleinvertreter für die GmbH unterzeichnete, war vereinbart, dass für Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Arbeitsgericht Dortmund zuständig sei.

Die GmbH wurde insolvent und deshalb im Februar 2008 der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Er kündigte den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers am 29.05.2008.

Gegen diese Kündigung klagte der Geschäftsführer vor dem Arbeitsgericht Dortmund. Dies hielt der Insolvenzverwalter für unzulässig. Er war der Ansicht, dass Landgericht Dortmund sei zuständig, weil die Gerichtsstandsvereinbarung im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers unwirksam sei. Der Insolvenzverwalter rügte deshalb die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Dortmund und beantragte die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Dortmund.

Damit hatte er bei dem Arbeitsgericht Dortmund keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hielt die Vereinbarung im Anstellungsvertrag für wirksam und sich deshalb für zuständig.

Hiergegen legte der Insolvenzverwalter sofortige Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Hamm ein.

Landesarbeitsgericht Hamm: Vereinbarung über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte rechtens

Auch das LAG Hamm gelangte zu dem Ergebnis, dass das Arbeitsgericht Dortmund das zuständige Gericht sei. Denn es hielt die Vereinbarung im Anstellungsvertrag ebenfalls für wirksam.

Wenn Geschäftsführer zugleich Alleingesellschafter der GmbH sind, können sie vom Verbot des Insichgeschäfts befreit werden, also auch „mit sich selbst“ Vereinbarungen treffen, wie es vorliegend geschehen war. Dies ist üblich und zulässig, so das LAG. Nur ausnahmsweise in Fällen krassen Rechtsmissbrauchs sind auch im Fall einer Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts „mit sich selbst geschlossene“ Vereinbarungen unwirksam. Einen solchen Rechtsmissbrauch hält das Gericht bei der Vereinbarung eines Gerichtsstands für nicht ersichtlich. Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nach Auffassung des LAG auch von der Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts umfasst.

Schließlich stellt das LAG fest, dass Gerichtsstandsvereinbarungen ohne Einhaltung einer besonderen Form auch im Anstellungsvertrag getroffen werden können.

Fazit: Die Vereinbarung, dass für Rechtstreitigkeiten das Arbeitsgericht zuständig sein soll, kann für Geschäftsführer durchaus von Interesse sein, da der dort vorgeschaltete Gütetermin, die Schnelligkeit, mit der Termine in der Regel anberaumt werden, sowie die Fokussierung der Arbeitsrichter auf arbeitsrechtliche Problemstellungen von Vorteil sein können.

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Letzte Überarbeitung: 22. Mai 2010

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10