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Arbeitsrecht aktuell: 07/03 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)




von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Am 18.01.2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft verabschiedet. Wesentlicher Teil dieses Artikelgesetzes ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Mit ihm werden die bisherigen Möglichkeiten für die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft erweitert. Das WissZeitVG wurde am 12.04.2007 verkündet (BGBl. I S. 506) und ist am 18.04.2007 in Kraft getreten.

Die bisher bestehenden Befristungsregelungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) - §§ 57a ff. HRG - wurden der Sache nach beibehalten, allerdings aus dem HRG herausgenommen und in das WissZeitVG übernommen. Diesen Regeln zufolge dürfen Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern bzw. Hilfskräften wie bisher ohne Sachgrund für insgesamt zwölf, im Bereich der Medizin bis zu 15 Jahren befristet werden. Der Gesamtzeitraum ist dabei in eine sog. Qualifizierungsphase von bis zu sechs Jahren sowie in eine sog. Post-Doc-Phase von bis zu weiteren sechs bzw. neun Jahren (im Bereich der Medizin) aufgeteilt. Die Qualifizierungsphase dient dem Erwerb einer Qualifikation, vor allem der Fertigung einer Dissertation. In der Post-Doc-Phase soll den promovierten Mitarbeitern die Gelegenheit gegeben werden, durch die fortgesetzte Tätigkeit in Forschung und Lehre weitere Qualifikation, wie die Erlangung einer Professur, zu erreichen.

Mit dem WissZeitVG soll nunmehr über die bisherige Regelung hinaus die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen von Drittmittelprojekten erleichtert werden. Dies bedeutet, dass mit Mitarbeitern, deren Beschäftigung überwiegend durch Drittmittel finanziert werden, über den bisher geltenden Befristungszeitraum von zwölf bzw. 15 Jahren hinaus befristete Arbeitsverträge geschlossen werden können. Bisher fehlte es für den Fall der drittmittelfinanzierten Mitarbeiter an einer entsprechend deutlichen Regelung, so dass dem Gesetzgeber ein eigener Befristungstatbestand hierfür erforderlich schien:

Nach bisheriger Rechtslage war nämlich nach dem Ausschöpfen des im HRG geregelten Befristungsrahmens von zwölf bzw. 15 Jahren eine weitere Befristung nur noch nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts (§ 14 TzBfG) möglich. Diese Befristungsmöglichkeit setzt das Vorliegen eines entsprechenden Sachgrundes voraus. Als ein solcher sachlicher Grund bot sich gemäß § 14 Abs.1 Nr.1 TzBfG der nur vorübergehende Bedarf von Mitarbeitern an; dieser Sachgrund umfasst auch drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte. Die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen machten von dieser Befristungsmöglichkeit jedoch wegen der fehlenden explizierten Regelung eines "Drittmitteltatbestandes" bzw. wegen der zu hohen Prozessrisiken keinen Gebrauch, was zur Folge hatte, dass nach dem Ende der 12- bzw. 15-Jahres-Regelung mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern, auch wenn deren Beschäftigung durch Drittmittel finanzierbar waren, regelmäßig keine weiteren Verträge geschlossen wurden.

Abweichend vom bisherigen Recht sieht das neue Befristungsrecht auch eine familienfördernde und -unterstützende Regelung vor: Die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase verlängert sich im Falle der Kinderbetreuung um zwei Jahre je Kind. Dadurch können befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern über die sechs Jahre in der Qualifizierungsphase hinaus um weitere zwei (1 Kind), vier (2 Kinder) u.s.w. Jahre verlängert werden. Hierdurch soll der hohen Belastung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Kindern Rechnung getragen und die Erlangung einer wissenschaftlichen Qualifizierung neben der Familie ermöglicht werden.

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Letzte Überarbeitung: 10. August 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10