-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.05.2017 (BGBl.I S.1228 Nr.30) am 01.01.2018 in Kraft getreten (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 16/184 Reform des Mutterschutzgesetzes).
Im Zuge dieser Gesetzesreform wurde das MuSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.2002 (BGBl.I S.2318) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) aufgehoben (Artikel 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.05.2017, BGBl. I S. 1228 Nr. 30). Die Vorschriften der MuSchArbV, die den technischen Arbeitsschutz zugunsten von Schwangeren und stillenden Müttern betreffen, sind jetzt unmittelbar im Gesetz enthalten, nämlich in § 11 und § 12 MuSchG.
Das Mutterschutzgesetz in der alten Fassung finde Sie hier.
Die wichtigsten Regelungen des alten und des neuen MuSchG betreffen
- die Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt (§ 3 MuSchG, § 16 MuSchG),
- Arbeitszeitbeschränkungen (§ 4 bis § 8 MuSchG),
- den besonderen Kündigungsschutz zugunsten von Schwangeren und jungen Müttern (§ 17 MuSchG) sowie
- spezielle Lohnersatzleistungen, nämlich das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung, sowie Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG), der außerhalb der Schutzfristen zu zahlen ist.
Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter den Stichworten "Mutterschutz", "Unkündbarkeit" und "Elternzeit, Elterngeld".
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu einschlägigen Artikeln auf unserer Webseite versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des MuSchG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 1
Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 2
Betrieblicher Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 3
Ärztlicher Gesundheitsschutz
Abschnitt 3
Kündigungsschutz
Abschnitt 4
Leistungen
Abschnitt 5
Durchführung des Gesetzes
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |