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BAG, Ur­teil vom 29.11.1995, 5 AZR 447/94

   
Schlagworte: Befristeter Arbeitsvertrag, Altersgrenze, AGB-Kontrolle
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 447/94
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.11.1995
   
Leitsätze:

1. Überraschende Klauseln in Formulararbeitsverträgen und in allgemeinen Arbeitsbedingungen werden nicht Vetragsbestandteil. Ob sich dies aus einer analogen Anwendung von § 3 AGBG oder aus § 242 BGB in Verb. mit einem allgemeinen Rechtsgedanken ergibt, der in § 3 AGBG seinen Ausdruck gefunden hat, bleibt unentschieden.

2. Eine vertragliche Ausschlußfrist wird nicht Vertragsinhalt, wenn sie der Verwender ohne besonderen Hinweis und ohne drucktechnische Hervorhebung unter falscher oder mißverständlicher Überschrift einordnet.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.07.1993, 14 Ca 968/93
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.03.1994, 7 Sa 1319/93
   

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