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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 08.04.2014, 15 Sa 766/13

   
Schlagworte: Leiharbeit, Zeitarbeit, Befristung
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 15 Sa 766/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.04.2014
   
Leitsätze: Kein Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses eines Leiharbeitnehmers mit dem Verleiher, wenn der Leiharbeitnehmer bei dem Entleiher über das vereinbarte Befristungsende hinaus weiter gearbeitet hat. Denn der Entleiher befindet sich nicht in der Stellung eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen berechtigten Vertreters des Verleihers.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.05.2013, 19 Ca 8501/12
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2016, 7 AZR 377/14
   

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