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OLG Hamm, Ur­teil vom 19.06.2017, 8 U 18/17

   
Schlagworte: Geschäftsführer (GmbH), Altersgrenze, Diskriminierungsverbote - Alter
   
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: 8 U 18/17
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.06.2017
   
Leitsätze: Die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Dienstberechtigten im Anstellungsvertrag eines GmbH-Fremdgeschäftsführers mit Vollendung des 60. Lebensjahres stellt jedenfalls dann keinen rechtswidrigen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der §§ 7, 1 AGG dar, wenn gewährleistet ist, dass dem Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens eine betriebliche Altersvorsorge zusteht.

Vorinstanzen: Landgericht Hagen, Urteil vom 13.12.2016, 21 O 79/16
   

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