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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 11.05.2016, 15 Sa 108/16

   
Schlagworte: Betriebsübergang: Konzern, Betriebsübergang: Wirtschaftliche Einheit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 Sa 108/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.05.2016
   
Leitsätze: 1. Ein Betriebsübergang liegt nur vor, wenn es zu einem Wechsel in der Person des Inhabers kommt. Daran fehlt es im Rahmen eines so genannten echten Betriebsführungsvertrages, wenn der vermeintliche Betriebsübernehmer nach außen gegenüber Kunden und Lieferanten nicht als Betriebsinhaber auftritt.

2. An einem Betriebsübergang fehlt es auch, wenn der bisherige Betriebsinhaber seine wirtschaftliche Tätigkeit in dem Betrieb nicht einstellt, weil er gegenüber dem vermeintlichen Betriebsübernehmer einseitig Richtlinien erlassen und Weisungen erteilen darf.

3. Die Regelungen zum Betriebsübergang sind nicht dazu da, den Arbeitnehmern einen neuen, möglichst "armen" Vertragspartner zuzuweisen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.11.2015, 39 Ca 8638/15
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2018, 8 AZR 338/16
   

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