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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 24.11.2010, 3 Sa 204/10

   
Schlagworte: Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Verhaltensbedingt
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 3 Sa 204/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.11.2010
   
Leitsätze: Duldet ein Arbeitgeber jahrelang die Einbringung privater Werkzeuge in eine Dienstwerkstatt sowie deren Mit-/Benutzung für die Erbringung von Arbeitsleistungen, muss er regelmäßig zunächst klare Anweisungen zur Trennung von Geschäftlichem und Privatem erstellen und ggf. eine Abmahnung erteilen, bevor der Ausspruch einer Kündigung in Betracht kommt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 22.04.2010, 3 Ca 105 b/10
   

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