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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 17.04.2008, 4 Sa 1063/07

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Kündigung: Betriebsbedingt, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 4 Sa 1063/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.04.2008
   
Leitsätze:
  • Verspäteter Widerspruch gegen einen Betriebsübergang;
  • (hier fehlende) vollständige und fehlerfreie Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB (Angabe der Adresse des Betriebsübernehmers, "Grund" des Betriebsübergangs - für hier allein unterrichtenden bisherigen Arbeitgeber - u. a.);
  • Ausschluss des Widerspruchsrechts aufgrund Verwirkung bzw. Verzichts entsprechend § 144 BGB (zwischenzeitliche (Tarif)Vergütungserhöhung durch den Betriebsübernehmer, Aufhebungsvertrag mit diesem);
  • allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch gegenüber dem abgebenden Arbeitgeber vor Rechtskraft einer Feststellungsklage gegen diesen;
  • Zulässigkeit einer Berufung bei Unterzeichnung des Berufungseinlegungsschriftsatzes nur durch einen von zwei dort aE angegebenen Rechtsanwälten
Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, 5. Oktober 2007, Az: 34 Ca 18389/06, Teilurteil
   

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