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BAG, vom 10.05.2007, 2 AZR 45/06

   
Schlagworte: Abfindung, Abfindungsanspruch, Erbschaft, Vererbung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 45/06
Typ:
Entscheidungsdatum: 10.05.2007
   
Leitsätze:

1. Der Anspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist der zugrunde liegenden betriebsbedingten Kündigung.

2. Endet das Arbeitsverhältnis vorher durch Tod des Arbeitnehmers, kann der Anspruch deshalb nicht nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben übergehen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Siegen Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen)
   

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