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Arbeitsrecht aktuell: 11/237 Kündigung mit Abfindungsangebot und später vereinbartem Auflösungsvertrag




Kündigungsschutzklage gefährdet die Abfindung, wenn das Abfindungsangebot vom Unterlassen einer Klage abhängt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.01.2011, 5 Sa 239/10

28.11.2011. Nach einer Kündigung werden oft Abfindungen gezahlt, um einen Kündigungsschutzprozess zu beenden oder zu verhindern. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) legt Arbeitgebern nahe, bereits bei Ausspruch einer (betriebsbedingten) Kündigung eine Standard-Abfindung in gesetzlich festgelegter (eher geringer) Höhe unter der Bedingung anzubieten, dass keine Kündigungsschutzklage erhoben wird (§ 1a KSchG).

Unterlässt der Arbeitnehmer die Klage, hat er den Abfindungsanspruch im Sack, klagt er dagegen, muss er vor Gericht neu über eine Abfindung verhandeln, denn das ursprüngliche Abfindungsangebot gilt nicht mehr. Daher setzen frühzeitige, am besten schon zusammen mit der Kündigung unterbreitete Abfindungsangebote den Arbeitnehmer und seinen Anwalt unter Druck, denn wer die Abfindung ausschlägt und höher pokert, z.B. mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage, kann viel verlieren.

Dieses Risiko besteht sogar dann, wenn die Kündigungsschutzklage nur pro forma erhoben wird, um den Abfindungsanspruch titulieren zu lassen: Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.01.2011, 5 Sa 239/10.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Berlin

Auflösungsvertrag mit Abfindungsanspruch und Klageunterlassungs-Klausel: Kann man trotzdem "nur pro forma" klagen?

Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, sonst ist die Kündigung unwiderruflich als wirksam anzusehen (§§ 4 in Verb. mit § 7 KSchG). Die meisten Kündigungsschutzprozesse enden aber nicht durch Urteil, sondern durch einen Vergleich, mit dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer "freiwillig" darauf verständigen, dass die Kündigung wirksam war und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält.

Der Arbeitgeber kann dieses Ergebnis vorwegnehmen, wenn er die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und zugleich erklärt, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung beanspruchen kann, falls er die Klagefrist verstreichen lässt. § 1a KSchG gibt dem Arbeitnehmer dann einen Abfindungsanspruch von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (§ 1a Abs.2 KSchG und § 10 KSchG).

Da mit § 1a KSchG jeder Streit um die Kündigung vermieden werden soll, entfällt die Abfindung nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch dann, wenn eine Klage zu spät erhoben wird. Aber gilt das auch, wenn eine Kündigungsschutzklage erklärtermaßen "nur pro forma" erhoben wird, um einen vollstreckbaren Titel für die Abfindung zu schaffen?

LAG Mecklenburg-Vorpommern: Pro-forma-Kündigungsschutzklage lässt Abfindung nicht entfallen

Ein Arbeitnehmer erhielt eine betriebsbedingte Kündigung mit einem Abfindungsangebot, das deutlich höher war als nach dem § 1a Abs.2 KSchG. Die Abfindung stand unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer "gegen die Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang keine Kündigungsschutzklage erhebt". Einige Tage später vereinbarten die Parteien eine Auflösungsvereinbarung bzw. einen Abwicklungsvertrag mit dem gleichen Inhalt.

Der Anwalt des Arbeitnehmers sprach sodann mit der Personalabteilung ab, dass er nach Ablauf der Dreiwochenfrist pro forma Kündigungsschutzklage erheben würde, um einen gerichtlichen Vergleich schließen zu können und um dem Arbeitnehmer einen vollstreckbaren Titel zu verschaffen. Als die Klage lief, konnte sich der Arbeitgeber eine solche Absprache nicht mehr erinnern und meinte, der Abfindungsanspruch sei entfallen. Das Arbeitsgericht Rostock (Urteil vom 06.07.2010, 3 Ca 584/10) und das LAG gaben der Abfidungsklage statt und verwiesen darauf, dass nach der Vereinbarung nur eine fristgerechte Klage die Abfindung entfallen lassen sollte. Außerdem hatte der Anwalt des Arbeitnehmers den Kündigungsschutzantrag nie stellen wollen und auch letztlich nicht gestellt, sondern nur einen auf die Abfindung gerichteten Zahlungsantrag.

Fazit: Wer eine Kündigung mit Abfindungsangebot erhält, befindet sich in einer rechtlich komplizierten Lage, wenn das Abfindungsangebot unter die Bedingung gestellt wurde, dass der gekündigte Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Schon das übliche Nachverhandeln über die Höhe der angebotenen Abfindung kann das Abfindungsangebot rechtlich zunichte machen, wenn sich der Arbeitnehmer dessen Annahme nicht ausdrücklich vorbehält. In einer solchen Lage sollte man nicht auf eigene Faust verhandeln, sondern einen Anwalt einschalten.

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Letzte Überarbeitung: 12. Januar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11

Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10