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Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung und Detektivkosten
04.05.2025 Ein langjährig beschäftigter Fahrausweisprüfer eines Nahverkehrsunternehmens geriet in den Verdacht des Arbeitszeitbetrugs. Eine Detektei stellte bei einer Observation fest, dass er an mehreren Tagen längere Pausen nicht erfasst und währenddessen unter anderem eine Bäckerei, die Wohnung seiner Freundin und eine Moschee aufgesucht hatte. Nach einer Anhörung kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos und verlangte außerdem Ersatz der Detektivkosten.
Das LAG Köln bestätigte die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Die wiederholte vorsätzliche Falschdokumentation von Arbeitszeiten stelle einen schweren Vertrauensbruch dar und sei ohne vorherige Abmahnung geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Die Observation durfte im konkreten Fall verwertet werden, da ein hinreichender Verdacht bestand und keine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorlag. Außerdem musste der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die entstandenen Detektivkosten in Höhe von rund 21.600 EUR erstatten: LAG Köln, Urteil vom 11.02.2025, 7 Sa 635/23.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 04|2025 LAG Köln: Kündigung und Erstattung von Detektivkosten wegen Arbeitszeitbetrugs
Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag
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Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
Handbuch Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung
Letzte Überarbeitung: 21. Juli 2026
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