Rechtsanwälte für Arbeitsrecht München

Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
HENSCHE Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei München
Ludwigstraße 8
80539
München
Telefon: 089 - 21 56 88 63
Telefax: 089 - 21 56 88 67
E-Mail: muenchen@hensche.de
Willkommen auf unserer Webseite!
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher entschieden haben, mit einem Mitarbeiter nicht mehr zusammenzuarbeiten, ist eine Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung meist die bessere Wahl.
Möglicherweise müssen Sie aber auch als Arbeitnehmer, leitender Angestellter oder Geschäftsführer kurzfristig entscheiden, ob Sie einen Aufhebungsvertrags unterschreiben sollten oder besser nicht.
In einer solchen Situation sollten Sie sich von unserer Kanzlei beraten lassen.
Wir stellen für Sie sicher, dass Sie Ihre rechtliche Ausgangslage rasch und vollständig überblicken. Bei der Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrags bewerten wir dabei v.a. den gegebenen Kündigungsschutz sowie die individuelle und betriebliche Situation.
Wir befassen uns seit über 20 Jahren ausschließlich mit dem Arbeitsrecht und allen damit zusammenhängenden Fragen. Daher können wir Sie rund um die Themen Aufhebungsvertrag, Kündigung und Abfindung kompetent und unbürokratisch unterstützen.
Kontaktieren Sie uns und planen Sie zusammen mit uns die nächsten Schritte. Wir arbeiten Ihnen, wenn nötig, innerhalb weniger Stunden substanzielle rechtliche Unterstützung zu.
Entsprechend Ihren Vorgaben versuchen wir in der Regel, eine rasche außergerichtliche Lösung zu erzielen. Sollte sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.
In unserem Büro in München unterstützt Sie Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Sie können uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Anschrift erreichen:
HENSCHE Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei München
Ludwigstraße 8, 80539 München
Telefon: 089 - 21 56 88 63
Telefax: 089 - 21 56 88 67
E-Mail: muenchen@hensche.de
Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie in Ihrem Fall überhaupt einen Anwalt einschalten sollten? Dann rufen Sie uns gerne unverbindlich an, damit wir vorab einige Tipps und Kostenauskünfte geben können.
Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören!
Aktuelle Beiträge unserer Kanzlei rund um die Themen Aufhebungsvertrag, Kündigung und Abfindung finden Sie hier:
- Update Arbeitsrecht 06|2025 BAG beschränkt Vereinbarungen, denen zufolge Urlaub „in natura gewährt“ wurde
- Update Arbeitsrecht 06|2025 LAG Köln: Kein Anspruch auf Anpassung eines Aufhebungsvertrages bei späterem neuen Freiwilligenprogramm mit besseren Konditionen
- Update Arbeitsrecht 03|2025 LAG Köln: Zeugnisse müssen nicht auf den Ausscheidenszeitpunkt datiert werden
- Update Arbeitsrecht 23|2023 LAG Mecklenburg-Vorpommern: Wiedereinstellung nach Abwicklungsvergleich mit Abfindung?
- Update Arbeitsrecht 17|2023 LAG Mecklenburg-Vorpommern: Notwendige Schriftform bei der Ausübung einer „Turboklausel“
- Update Arbeitsrecht 07|2023 LAG Rheinland-Pfalz: Ablehnung eines Abfindungsangebots durch Annahme unter Vorbehalt
- Update Arbeitsrecht 21|2022 Hessisches LAG: Grober Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten durch Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats
- Update Arbeitsrecht 05|2022 BAG: Verdacht der Fälschung von Verkaufszahlen rechtfertigt Drohung mit fristloser Kündigung
- Update Arbeitsrecht 02|2022 LAG Baden-Württemberg: Annahme des Antrags auf Aufhebungsvertrag nach Tod des Arbeitnehmers
- Update Arbeitsrecht 11|2021 LAG Berlin-Brandenburg: Aufhebungsvertrag unter Androhung einer fristlosen Kündigung nach Ablauf der Zweiwochenfrist
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