-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Bonusklage nach Eigenkündigung scheitert an falscher Begründung

19.03.2024. Ein Senior Manager verklagte nach Eigenkündigung seinen Ex-Arbeitgeber auf Auskunft und Zahlung eines Bonus, dessen Höhe vom Unternehmensergebnis abhängt. Er berief sich sowohl auf den Arbeitsvertrag und eine Betriebsvereinbarung als auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg wies die Klage ab, da die Auskunft bereits erteilt wurde und der Anspruch damit erloschen war. Auch die Forderung nach einer Eidesstattlichen Versicherung wurde abgelehnt, da keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Auskunft vorlagen: ArbG Hamburg, Urteil vom 28.02.2024, 3 Ca 42/23
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 07|2024 Arbeitsgericht Hamburg: Begründung einer Zahlungsklage mit mehreren Lebenssachverhalten
Handbuch Arbeitsrecht: Bonus
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Leitender Angestellter
Letzte Überarbeitung: 12. April 2025
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de