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Digitale Lohnabrechnung genügt der gesetzlichen Abrechnungspflicht
19.03.2025 Eine Verkäuferin verlangte weiterhin Lohnabrechnungen in Papierform, nachdem ihr Arbeitgeber die Abrechnungen nur noch über ein digitales Mitarbeiterpostfach zur Verfügung stellte. Grundlage hierfür war eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs. Während das Landesarbeitsgericht Niedersachsen der Klage stattgegeben hatte, entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten des Arbeitgebers.
Nach Auffassung des BAG genügt die Bereitstellung der Abrechnungen als elektronische Dokumente in einem passwortgeschützten Mitarbeiterpostfach den Anforderungen des § 108 GewO. Der Anspruch auf eine Lohnabrechnung sei eine Holschuld, sodass der Arbeitgeber die Abrechnung nicht aktiv an die Arbeitnehmer übermitteln müsse. Voraussetzung ist allerdings, dass Beschäftigte ohne private Zugriffsmöglichkeit die Unterlagen im Betrieb einsehen und ausdrucken können: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2025, 9 AZR 48/24.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Update Arbeitsrecht 02|2025 BAG: Bereitstellung digitaler Lohnabrechnungen erfüllt Abrechnungspflicht gemäß § 108 GewO
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsvereinbarung
Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
Handbuch Arbeitsrecht: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Letzte Überarbeitung: 1. Juli 2026
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