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LAG Köln, Ur­teil vom 28.08.2014, 6 Sa 423/14

   
Schlagworte: Arbeitsverweigerung, Versetzung, Versetzungsvorbehalt,
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 6 Sa 423/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.08.2014
   
Leitsätze: Wenn eine Versetzung objektiv rechtswidrig ist, liegt in der Nichtaufnahme der Arbeit am neuen Arbeitsort keine beharrliche Arbeitsverweigerung. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur vorläufigen Verbindlichkeit unbilliger Direktionsrechtsausübung lässt sich auf das Kündigungsrecht nicht übertragen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.03.2014, 2 Ca 1789/13
   

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