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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 21.06.2011, 9 AZR 820/09

   
Schlagworte: Urlaub: Arbeitnehmerähnliche Person, Arbeitnehmerähnliche Person
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 820/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.06.2011
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 28.01.2009, 2 Ca 189/08
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 5.09.2009, 3 Sa 358/09
   

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