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Mehr finanzielle Freiheit im Ruhestand dank Aktivrente
Mit der Aktivrente wird der Zuverdienst nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze attraktiver und flexibler gestaltet.
Ziel ist es, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur längerfristigen Erwerbstätigkeit zu motivieren und gleichzeitig den Fachkräftemangel zu mindern.
Steuerfreie Erwerbstätigkeit im Ruhestand
Die Aktivrente erlaubt einen monatlichen steuerfreien Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Lohn oder Gehalt zählen hierzu, während Rentenbeiträge weiterhin zu leisten sind. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bleiben bestehen. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind von der Regelung ausgenommen.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Aktivrente gilt für Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Steuerbefreiung greift unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder der Rentenbeginn bewusst aufgeschoben wurde. Damit bietet die Regelung sowohl Flexibilität als auch finanzielle Vorteile für diejenigen, die den Übergang in den Ruhestand aktiv gestalten möchten.
Ziele und Vorteile der Regelung
Die Bundesregierung verfolgt mit der Aktivrente mehrere zentrale Ziele:
- Erwerbstätigkeit älterer Menschen verlängern
- Fachkräfte im Arbeitsmarkt sichern
- Sozialversicherungssysteme entlasten
Die Maßnahme trägt somit zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes bei und ermöglicht gleichzeitig eine höhere individuelle finanzielle Sicherheit im Ruhestand.
Praktische Hinweise
Für die Nutzung der Aktivrente müssen die Einkünfte korrekt vom Arbeitgeber gemeldet werden. Eine Evaluation der Regelung ist vorgesehen, um ihre Effektivität zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. So wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Sozialkassen gleichermaßen profitieren.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel hier:
Letzte Überarbeitung: 18. Februar 2026
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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