HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Sozialauswahl
Urteilsanmerkungen zum Thema Sozialauswahl von 2004 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Sozialauswahl.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2004, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/126 Sozialauswahl bei Änderungskündigung
08.04.2014. Gibt es bei einer betriebsbedingten Kündigungswelle einige freie Arbeitsplätze mit anderen Aufgaben, reichen diese aber nicht für alle vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmer aus, muss der Arbeitgeber bei der Verteilung der knappen freien Stellen eine Sozialauswahl vornehmen. Dazu muss er sozial schutzbedürftigeren Arbeitnehmern die freien Stellen anbieten, notfalls mit einer Änderungskündigung: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.03.2014, 3 Sa 128/13.
- 14/110 Kündigung ohne Sozialauswahl?
30.03.2014. Arbeitgeber, die eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, müssen eine Sozialauswahl zwischen den in Betracht kommenden "Kündigungskandidaten" vornehmen. Das schreibt § 1 Abs.3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor. Ist der Arbeitgeber (zurecht) der Meinung, der aus betrieblichen Gründen zu kündigende Arbeitnehmer sei mit keinem Kollegen vergleichbar, ist eine Sozialauswahl nicht erforderlich. Eine solche Verteidigung im Kündigungsschutzprozess ist für den Arbeitgeber aber gefährlich, wie eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein zeigt: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2014, 1 Sa 230/13.
- 14/024 Tarifliche Unkündbarkeit und Altersdiskriminierung
17.01.2014. Viele Arbeitnehmer sind aufgrund eines Tarifvertrags ordentlich unkündbar, wenn sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben und eine bestimmte Mindestzeit im Betrieb beschäftigt sind. Solche tariflichen Unkündbarkeitsregelungen helfen vor allem bei betriebsbedingten Kündigungswellen, da die unkündbaren Arbeitnehmer dann von vornherein vor einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung sicher sind. Diese Sicherheit besteht aber aufgrund des Verbots der altersbedingten Diskriminierung dann nicht, wenn eine Sozialauswahl zwischen dem Unkündbaren und vergleichbaren "normalen" Arbeitnehmern grob fehlerhaft wäre: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 295/12.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/376 Interessenausgleich mit Namensliste in der Insolvenz
23.12.2013. Stimmt der Betriebsrat bei größeren Entlassungswellen einem Interessenausgleich mit Namensliste zu, haben Kündigungsschutzklagen der auf der Namensliste genannten Arbeitnehmer meist nur geringe Erfolgsaussichten. Denn ziehen die auf der Liste stehenden Arbeitnehmer vor Gericht, ist die Betriebsbedingtheit der Kündigung zu vermuten und das Gericht kann die Sozialauswahl nur noch auf "grobe" Fehler hin überprüfen. Diesen Spielraum hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bei Kündigungswellen in der Insolvenz des Arbeitgebers vor einigen Tagen begrenzt: BAG, Urteil vom 19.12.2013, 6 AZR 790/12.
- 13/307 Auswahlrichtlinie und Interessenausgleich mit Namensliste
26.10.2013. Bei einer größeren betriebsbedingten Kündigungswelle muss der Arbeitgeber das Punkteschema für die Sozialauswahl mit dem Betriebsrat gemeinsam festlegen. Denn ein Punkteschema ist eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), und hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Weicht ein Interessenausgleich mit Namensliste allerdings von diesem Punkteschema ab, wird ein Arbeitnehmer, der auf der Namensliste steht, betriebsbedingt gekündigt, obwohl er nach dem Punkteschema, d.h. der Auswahlrichtlinie eigentlich bleiben müsste. In einem vorgestern ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Namensliste in einem solchen Fall vorgeht: BAG, Urteil vom 24.10.2013, 6 AZR 854/11.
- 13/214 Sozialauswahl bei der Kündigung von Leiharbeitnehmern
29.07.2013. Wenn Zeitarbeitsfirmen einem ihrer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen, müssen sie in der Regel eine Sozialauswahl vornehmen. Dabei sind auch diejenigen Arbeitnehmer in die Auswahl einzubeziehen, die zum Zeitpunkt der Kündigung gerade bei einem Kunden eingesetzt werden: BAG, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 271/12.
Arbeitsrecht aktuell 2012
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/254 Sozialauswahl und Altersdiskriminierung
20.12.2011. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Sozialauswahl mit Altersgruppenbildung keine verbotene Diskriminierung älterer Arbeitnehmer wegen ihres Alters darstellt: BAG, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10.
- 11/231 Kündigung mit Sozialauswahl - Namensliste hilft nicht immer
21.11.2011. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ist eine Sozialauswahl "grob fehlerhaft", wenn Arbeitnehmer von ihr ausgenommen werden, weil sie Arbeiten verrichten, in die die gekündigten Arbeitnehmer erst vier Wochen lang eingearbeitet werden müssten: LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2011, 7 Sa 1859/10.
- 11/152 LAG Köln: Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl
08.08.2011. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl vornehmen, wenn nur ein Teil der Belegschaft entlassen werden soll. Anhand von Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und einer etwaigen Schwerbehinderung soll ermittelt werden, wer eine Kündigung am ehesten bzw. am schlechtesten verkraften würde (§ 1 Abs.3 Satz 1 KSchG). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln meint, dass ein 53jähriger gewerblicher Arbeitnehmer ohne Kinder aufgrund schlechtestmöglicher Arbeitsmarktchancen schutzbedürftiger ist als 35jähriger mit zwei Kindern: LAG Köln, Urteil vom 18.02.2011, 4 Sa 1122/10.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/221 Wer entscheidet über eine Namensliste, wenn der Gesamtbetriebsrat den Interessenausgleich abschließt?
11.11.2010. Sozialpläne dienen dazu, die durch Betriebsänderungen entstehenden wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Arbeitnehmer abzumildern. Doch finanziell gut ausgestattete Sozialpläne haben oft einen Preis: Arbeitgeber versuchen, dem Betriebsrat im Gegenzug eine Namensliste abzuhandeln. Arbeitnehmer, die auf einer solchen Namensliste stehen, sollten sich aber nicht vorschnell entmutigen lassen. Denn hin und wieder sind Namenslisten formaljuristisch angreifbar: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.07.2010, 13 Sa 758/10.
- 10/170 Maßstab für Schwellenwert nach § 111 BetrVG ist Gesamtbelegschaft
01.09.2010. Das Kündigungsschutzgesetz erleichtert Arbeitgebern eine betriebsbedingte Kündigung, wenn sie aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes erfolgt und die Namen der Kündigungskandidaten in einem Interessenausgleich genannt werden. Die Betriebsänderung muss dabei "erhebliche Teile" der Belegschaft betreffen. Bisher nicht deutlich genug wurde in der Rechtsprechung die Frage thematisiert, ob die Belegschaft des gesamten Betriebes oder (nur) der betroffenen Abteilung Maßstab für die Frage der Erheblichkeit ist. Eine schon etwas ältere Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg sorgt für Klarheit: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2009, 4 Sa 41/08.
- 10/098 Kündigung: Namensliste mit Änderungsvorbehalt
25.05.2010. Das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart hat entschieden, dass eine Namensliste nicht die für den Arbeitnehmer nachteiligen Folgen hat, wenn sich die Betriebspartner die nachträgliche Änderung der Liste vorbehalten haben: ArbG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2010, 9 Ca 416/09.
- 10/086 Altersgruppenbildung bei Sozialauswahl europarechtswidrig?
05.05.2010. Das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Altersgruppenbildung bei der Sozialauswahl mit der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vereinbar ist oder eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt. ArbG Siegburg, Beschluss vom 27.01.2010, 2 Ca 2144/09.
- 10/053 Lohndumping bei Schlecker: Teil 1
17.03.2010. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Aufstieg von Anton Schlecker, dem Inhaber der Schlecker-Drogeriemärkte, der in die Kritik geraten ist, in besonderem Maße Lohndumping zu betreiben.
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/131 Grob fehlerhafte Sozialauswahl bei Vergleich von Mitarbeitern mit Vorgesetzten
27.07.2009. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass es grob fehlerhaft im Sinne des § 1 Abs.5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist, wenn der Arbeitgeber alle gewerblichen Arbeitnehmer als vergleichbar beurteilt, sich anschließend jedoch zur Begründung berechtigter betrieblicher Bedürfnisse, die einer Sozialauswahl entgegenstehen, darauf beruft, dass einzelne Arbeitnehmer gegenüber einem gekündigten Arbeitnehmer Vorgesetztenfunktionen wahrnehmen. Allein mit der Vorgesetztenstellung kann die Herausnahme aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer bzw. aus der Sozialauswahl unter solchen Umständen nicht begründet werden: Hessisches LAG, Urteil vom 22.01.2009, 14 Sa 1173/08.
- 09/123 Kein betrieblicher Sonderkündigungsschutz im Austausch gegen Lohnverzicht
15.07.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat entschieden, dass eine Sozialauswahl im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen grob fehlerhaft ist, wenn allen Arbeitnehmern, die mit einer erheblichen Lohnsenkung einverstanden waren, Sonderkündigungsschutz gewährt wird, so dass die Sozialauswahl für die betriebsbedingte Kündigung nur noch zwischen den "Nein-Sagern" stattfindet. LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2009, 12 Sa 1553/08.
Arbeitsrecht aktuell 2008
Arbeitsrecht aktuell 2007
Arbeitsrecht aktuell 2006
Arbeitsrecht aktuell 2005
Arbeitsrecht aktuell 2004
- 04/02 Agenda 2010 - Änderungen im Arbeitsrecht
07.01.2004. Am 19.12.2003 haben sich Regierung und Opposition im Vermittlungsausschuss auf ein "Reformpaket" im Rahmen der Agenda 2010 geeinigt. Durch das Reformpaket sind zum Jahresanfang 2004 einige wichtige Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft getreten. Geändert wurde u.a. die Definition von "Kleinbetrieb" im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Außerdem haben Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit, bei betriebsbedingten Kündigungen zwischen einer Abfindung und einer Kündigungsschutzklage zu wählen.
Letzte Überarbeitung: 7. September 2018
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben und bezweifeln, ob diese im Hinblick auf die erforderliche Sozialauswahl rechtlich in Ordnung ist, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder sich auf eine außergerichtliche (Abfindungs-)Lösung einzulassen.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Kündigungsschreiben (falls vorhanden)
- Angebot Abwicklungsvertrag (falls vorhanden)
- Angebot Aufhebungsvertrag (falls vorhanden)
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