Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 09/157 Betriebsrat - keine Anhörung zu Kündigung vor konstituierender Sitzung




Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2009, 12 Sa 336/09

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Über welche Rechtsfrage hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden?

01.09.2009. Ist ein Betriebsrat neu gewählt, ist der Wahlleiter gemäß § 29 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet, die Mitglieder des neu gewählten Betriebsrats vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einzuberufen, damit sie ihrer aus § 26 Abs.1 BetrVG folgenden Pflicht nachkommen, einen Vorsitzenden zu wählen.

Diese erstmalige Sitzung des frisch gewählten Betriebsrats heißt „konstituierend“, da sich der Betriebsrat erst durch die Wahl eines Vorsitzenden als handlungsfähiges Gremium bildet bzw. „konstituiert“. Ohne einen Vorsitzenden gibt es für den Arbeitgeber nämlich keinen zur Annahme von Erklärungen befugten Ansprechpartner, da diese Aufgabe eben dem Betriebsratsvorsitzenden zugewiesen ist (§ 26 Abs.2 BetrVG).

Zwischen der Wahl des Betriebsrats bzw. dem Wahltag und der ersten bzw. konstituierenden Sitzung des Betriebsrats kann daher eine gewisse Zeit verstreichen. Möchte der Arbeitgeber während dieser Zeit eine Kündigung aussprechen, kann er das dafür gemäß § 102 BetrVG vorgeschriebene Verfahren der Anhörung des Betriebsrats nicht ohne weiteres durchführen, da er ja noch nicht weiß, wer zum Vorsitzenden gewählt werden wird. Falls es überhaupt zu einer solchen Wahl kommt, die ja aus welchen Gründen auch immer - entgegen dem Gesetz - unterbleiben kann.

Die Frage, ob der Betriebsrat in der Zeit zwischen seiner Wahl und der konstituierenden Sitzung vor einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung angehört werden muss und damit eines seiner wichtigsten Rechte im Rahmen der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten wahrnehmen kann, ist durch das Gesetz nicht klar beantwortet. Unter Arbeitsrechtlern gehen die Meinungen auseinander. Zu dieser Frage hat sich in einem aktuellen Urteil das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf geäußert (Urteil vom 24.06.2009, 12 Sa 336/09).

Welcher Sachverhalt lag dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zugrunde?

Die Arbeitnehmer des Betriebs wählten am 19.06.2008 erstmals einen siebenköpfigen Betriebsrat. Am 20.06.2008 erhielt der Arbeitgeber eine Abschrift der Wahlniederschrift. Der Betriebsrat trat erstmals zu einer („konstituierenden“) Sitzung am 26.06.2008 zusammen.

In der Zwischenzeit, nämlich am 23.08.2008, erfuhr der Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer und sein Komplize, der Betriebsleiter Herr K., seit Jahren mit Hilfe fingierter Kundengutschriften Kassenauszahlungen an sich veranlassten bzw. vereinnahmten. Der Arbeitnehmer bezifferte diese zulasten des Arbeitgebers getätigten baren „Entnahmen“ auf insgesamt 138.840,42 EUR, d.h. er gab diese systematischen Unterschlagungen im Prinzip zu. Allerdings verteidigte er sich mit der Behauptung, die Beträge „meistens“ an den Betriebsleiter weitergeleitet zu haben.

Weiterhin räumte der Arbeitnehmer ein, mehrfach seinen Privatwagen und den seiner Ehefrau an der firmeneigenen Tankanlage betankt zu haben sowie aus dem Betrieb Artikel wie Toilettenpapier und Küchenrollen mitgenommen zu haben.

Schließlich warf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor, er habe auf Firmenkosten bei Lieferanten lieferscheinmäßig anders ausgewiesene, jedoch für ihn und den Betriebsleiter Herrn K. privat bestimmte Waren im Wert von 77.008.00 EUR bestellt zu haben. Zu der Bestellung der Ferrari-Reifen trägt der Arbeitnehmer vor, vom Betriebsleiter Herrn K. angewiesen worden zu sein, die Reifen für dessen Privatfahrzeug zu bestellen.

Aufgrund dieser Umstände erklärte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Schreiben vom 23.06.2008, das diesem am Folgetag zuging, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG nahm der Arbeitgeber nicht vor.

Der Arbeitnehmer erhob gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht Wuppertal Kündigungsschutzklage mit dem Argument, die Kündigung sei aufgrund nicht vorgenommener Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs.1 Satz 3 BetrVG unwirksam. Das Arbeitsgericht Wuppertal wies die Klage ab, da es der Ansicht war, dass der Arbeitgeber zwischen der Wahl des Betriebsrats und der konstituierenden Sitzung am 26.06.2008 nicht zu einer Anhörung verpflichtet gewesen sei. Hiergegen legte der Arbeitnehmer Berufung zum LAG Düsseldorf ein.

Wie hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden?

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal, d.h. es wies die Berufung des gekündigten Arbeitnehmers zurück.

Zur Begründung heißt es, der Arbeitgeber sei zwischen Wahl und erster Sitzung des Betriebsrats nicht zur Anhörung gemäß § 102 BetrVG verpflichtet. Bis zu seiner Konstituierung sei der Betriebsrats nämlich nicht funktionsfähig. Denn ohne einen Vorsitzenden und einen Vertreter gebe es keinen Absender und Adressaten von Erklärungen gemäß § 26 Abs. 2 BetrVG. Die den Arbeitgeber treffende Obliegenheit, das Gremium als Ganzes zu unterrichten, stößt nach Ansicht des LAG auf unüberwindliche rechtliche und praktisch Probleme.

Zwar entsteht dann, wie das LAG einräumt, in der Zeit zwischen Amtsbeginn (§ 21 Satz 2 BetrVG) und konstituierender Sitzung (§ 29 Abs. 1 BetrVG) eine Lücke im gesetzlichen Kündigungsschutz, doch sei diese „systemimmanent“ und daher hinzunehmen. Praktisch gesehen kann die Schutzlücke nach Auffassung des LAG auch erheblich verringert werden, indem der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung unmittelbar nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses anberaumt.

Jedenfalls gehört es, so das Gericht, zur „Sphäre des Betriebsrats bzw. Wahlvorstandes“, rechtzeitig für einen funktionsfähigen Betriebsrat zu sorgen. Dem Arbeitgeber möchte das Gericht daher im Ergebnis daher nicht unter Berufung auf das BetrVG abverlangen, die Konstituierung des Betriebsrats abzuwarten, um diesen vor einer beabsichtigten Kündigung anzuhören.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der hier entscheidungserheblichen Rechtsfrage ließ das LAG Düsseldorf die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zu.

Fazit: Bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht schon ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats dazu verpflichtet, diesen zu einer geplanten Kündigung gemäß § 102 BetrVG anzuhören.

Nähere Informationen finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 2. März 2012

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

Hamburg, 12.03.2012
Provision:

Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

Hannover, 11.03.2012
Befristung:

Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10