Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 07/37 Erst teilen, dann übertragen.




Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.07.2007, 8 AZR 769/06

von Rechtsanwältin Eva Hüttl

Über welche Rechtsfrage hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

18.08.2007. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gemäß § 613a Abs.1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Aufgrund dieser Vorschrift führt ein Betriebsinhaberwechsel bzw. "Betriebsübergang" nicht zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, d.h. der soziale Besitzstand der Arbeitnehmer wird gewahrt.

Da das Gesetz nicht definiert, was unter einem „Betrieb“ bzw. einem „Betriebsteil“ im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist, haben die Gerichte eine Art Ersatzdefinition entwickelt, nach der von „Betrieb“ oder „Betriebsteil“ nur die Rede sein kann, wenn es eine „wirtschaftliche Einheit“ gibt. Diese Einheit muss, sollen die betroffenen Arbeitsverhältnisse übergeleitet werden, außerdem als „identische“ Einheit vom alten Betriebsinhaber auf den neuen übertragen werden.
Die Frage, welche und wie viele Betriebsmittel und Arbeitnehmer übernommen werden müssen, damit man von einer wirtschaftlichen Einheit sprechen kann, d.h. von einem „Betriebsteil“ im Sinne von § 613a Abs.1 Satz 1 BGB, ist nicht immer leicht zu beantworten.

Die Arbeitsgerichte haben sich mit dieser Frage oft im Zusammenhang mit Insolvenzen zu befassen, d.h. in Fällen, in denen der Betrieb eines insolventen Unternehmens vom Insolvenzverwalter aufgeteilt und dann „portionenweise“ an verschiedene Interessenten veräußert wird. In solchen Fällen besteht die einzige Chance der vom Verwalter gekündigten Arbeitnehmer, ihren Arbeitsplatz zu erhalten, in einer erfolgreichen arbeitsgerichtlichen Klage gegen den oder die (etwaigen) Betriebsteilerwerber.

Fraglich ist, ob der Erwerb mehrerer einzelner Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebs durch verschiedene Unternehmen dazu führt, dass die Arbeitnehmer des stillgelegten Betriebs im Wege des Betriebsübergangs auf diese Unternehmen übergehen. Mit dieser Frage befasste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom 26.07.2007 (8 AZR 769/06).

Welcher Sachverhalt lag dem Urteil des Bundesarbeitsgericht zugrunde?

Der klagende Arbeitnehmer war bei einem zahlungsunfähig gewordenen Dachdeckerbetrieb seit 1991 als Zimmermann beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Im Oktober 2004 stellte die Geschäftsführung des Dachdeckerbetriebs Antrag auf Insolvenzeröffnung.

Mitte November kündigte man dem Kläger wegen Betriebsstilllegung ordentlich mit fünf Monaten Kündigungsfrist unter Berufung auf § 15 Abs.4 KSchG; diese Vorschrift erlaubt ausnahmsweise auch die ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in Fällen der Betriebsschließung. Im Dezember legte der mittlerweile bestellte Insolvenzverwalter den Betrieb still und schob eine weitere Kündigung mit nur dreimonatiger Frist nach.

Der gekündigte Arbeitnehmer verklagte den Insolvenzverwalter als Beklagten zu 1.) wegen der von diesem zu vertretenden beiden Kündigungen, d.h. er erhob Kündigungsschutzklage. Zugleich verklagte er als Beklagte zu 2.) und zu 3.) zwei Unternehmen, die im Oktober 2004 zeitgleich mit dem Insolvenzantrag gegründet worden waren und die einige Monate später unter Verwendung von Maschinen und Arbeitnehmern des insolventen Dachdeckerbetriebs ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hatten. Gegenüber den Beklagten zu 2.) und zu 3.) behauptete der Kläger, sein Arbeitsverhältnis sei auf diese im Wege des Betriebsteilübergangs von der Insolvenzschuldnerin übergegangen.

Hintergrund dieser Behauptung war die Tatsache, dass der Verwalter die dem insolventen Dachdeckerunternehmen gehörenden Arbeitsgeräte an eine M-GmbH veräußert hatte und die Beklagte zu 2.) von dieser M-GmbH wiederum einige aus der Insolvenzmasse stammende Maschinen, drei Fahrzeuge sowie Büroschreibtische erworben hatte. Außerdem beschäftigte die Beklagte zu 2.) je nach Arbeitsanfall fünf zuvor bei dem Insolvenzschuldner tätige Mitarbeiter.
Die Beklagte zu 3.) wiederum unterhielt ein Büro im umgebauten ehemaligen Magazin des Insolvenzschuldners und hatte zudem von der M-GmbH aus der Insolvenzmasse einen Lastenaufzug, einen Anhänger sowie vier Fahrzeuge erworben. Von den ehemaligen Mitarbeitern der Insolvenzschuldnerin beschäftigte sie zwei Spengler, einen Zimmermann und bei Bedarf einen Isolierer.

Arbeitsgericht und – als Berufungsgericht – das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 23.02.2006, 19 Sa 43/05) wiesen die Klage ab.

Wie hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?

Der Kläger blieb auch in der Revision erfolglos: Das Bundesarbeitsgericht verneinte nämlich einen Betriebsübergang auf die Beklagten zu 2.) und 3.), weil dies die Wahrung der bisherigen Identität des übernommenen Betriebsteils vorausgesetzt hätte. Das BAG war der Meinung, dass eine solche Identitätswahrung hier gerade nicht gegeben war, da mehrere Unternehmen lediglich einzelne Betriebsmittel erworben beziehungsweise gemietet hatten.

Nach den tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, an die das BAG als Revisionsgericht gebunden war, konnte man nicht davon ausgehen, dass die von der Beklagten zu 2.) und zu 3.) jeweils übernommenen Betriebsmittel für die Identität des Betriebes des Insolvenzschuldners prägend waren. Die neuen Unternehmen hatten nämlich keine Gesamtheit von Betriebsmitteln erworben, die eine Fortführung des insolventen Betriebes in seiner bisherigen Ausprägung erlaubt hätten, sondern jeweils nur Teile dieser Gesamtheit. Abgesehen davon, dass die beiden Nachfolgeunternehmen somit nur einzelne bzw. unbedeutende Betriebsmittel übernommen hatten, fügten sie diese in ihre neuen Betriebsstrukturen ein, d.h. sie verfolgten ein anderes betriebliches Konzept als der Insolvenzschuldner.

Vor diesem Hintergrund war es konsequent, dass das BAG auch die beiden Kündigungen des Insolvenzverwalters gemäß § 15 Abs.4 KSchG für rechtens hielt, da es ja – mangels Betriebsübergangs – von einer Stilllegung des Betriebes ausgehen musste.


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 18. November 2009

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09