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Arbeitsrecht aktuell: 10/231 Arbeitgeber muss Elternzeitverlängerung nicht immer zustimmen




Drum prüfe, wer sich zwei Jahre bindet ...

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Teilurteil vom 14.04.2010, 10 Sa 59/09

Leitsätze des Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg: "Stimmt ein Arbeitgeber einer beantragten Verlängerung der Elternzeit im Rahmen des § 15 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht zu, ist nicht zu prüfen, ob die Ablehnung des Arbeitgebers nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG billigem Ermessen entspricht. Die Ablehnung durch den Arbeitgeber bedarf bis zur Begrenzung durch den Rechtsmissbrauch keiner Begründung."

25.11.2010. Eltern haben das Recht, von der Geburt ihres Kindes an bis zur Vollendung von dessen dritten Lebensjahr eine Elternzeit (bis zum 31.12.2006: "Erziehungsurlaub") zu nehmen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG). Grundsätzlich müssen sie sich dabei nicht mit ihrem Arbeitgeber einigen. Im Regelfall genügt eine form- und fristgerechte Mitteilung, d.h. sie muss schriftlich und spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Nur bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Wird die Frist nicht eingehalten, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit um die Dauer der Verspätung.

Bei der Mitteilung muss der Arbeitnehmer zugleich festlegen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes die Elternzeit genommen werden soll. Auf diese Weise soll sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber Planungssicherheit ermöglicht werden. Aus dem gleichen Grund kann die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG regelmäßig nur mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 BEEG verlängert werden. Nur ausnahmsweise, nämlich wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann, ist das Einverständnis des Arbeitgebers unerheblich (§ 16 Abs.3 Satz 4 BEEG).

In ähnlicher Weise bestimmt § 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG, dass bis zu zwölf Monate der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist insoweit der Auffassung, der Arbeitgeber sei bei seiner Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung nicht frei, sondern müsse die Grundsätze billigen Ermessens einhalten und die gegenseitigen Interessen gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB abwägen (BAG, Urteil vom 21.04.2009, 9 AZR 391/08).

Höchstrichterlich ungeklärt ist bisher jedoch, ob dieser vergleichsweise enge Maßstab auch für ein Verlängerungsverlangen nach § 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG gilt, das sich auf den zweijährigen Zeitraum bezieht, für den sich der Arbeitnehmer mit seiner ursprünglichen Mitteilung gebunden hat.

Eine Antwort auf diese Frage könnte ein derzeit beim BAG unter dem Aktenzeichen 9 AZR 315/10 anhängiges Verfahren bringen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegenüber ihrem Arbeitgeber festgelegt, innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt ihres Kindes nur im ersten Jahr eine Elternzeit zu nehmen. Da ihr Kind in dieser Zeit sehr krank war, verlangte sie eine anschließende Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Arbeitgeber verweigerte seine Zustimmung, da er fest mit ihrer Arbeitskraft gerechnet hatte. Mit ihrer auf diese Zustimmung gerichtete Klage hatte sie vor dem Arbeitsgericht Freiburg (Breisgau) zunächst Erfolg (Urteil vom 01.09.2009, 8 Ca 109/09). Doch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg billigte dem Arbeitgeber für die vorliegende Fallkonstellation einen weiten Spielraum zu. Er sei hier - anders als in der vom BAG entschiedenen Fallkonstellation - bis zur Grenze des Rechtsmissbrauches in seiner Entscheidung frei. Da er hier vernünftige Gründe für seine Entscheidung hatte, wurde sie auch durch die Krankheit des Kindest nicht rechtsmissbräuchlich. Es genügt dafür nämlich nicht, so das Gericht, dass eine Rechtsausübung die Gegenseite hart trifft. Das LAG gab daher der Berufung statt (Teilurteil vom 14.04.2010, 10 Sa 59/09) und ließ die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

Fazit: Einiges spricht dafür, dass auch das BAG die Rechtsauffassung des LAG teilen wird. Eltern sollten sich daher in jedem Fall schon im Vorhinein sehr genau überlegen, in welchem Umfang sie sich um ihr Kind in dessen ersten beiden Lebensjahren kümmern wollen. Wer sich später umentscheidet und dann ohne Zustimmung des Arbeitgebers seiner Arbeit fernbleibt, risikiert sonst eine Abmahnung oder eine verhaltensbedingte Kündigung.

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Letzte Überarbeitung: 2. März 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

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Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

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Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10