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Arbeitsrecht aktuell: 10/150 Skandalpresse und Schmähungen als Kündigungsgrund




Arbeitnehmer sollten den Gang an die Öffentlichkeit wohl überlegen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09

04.08.2010. Die prozessvorbereitende oder prozessbegleitende Einschaltung der Presse kann im Einzelfall ein geeignetes Mittel sein, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Der dann naheliegende Vorwurf der Nötigung wird aber fast unweigerlich zu einer Kündigung oder einem Auflösungsantrag führen.

Das gleiche Risiko geht allerdings auch ein, wer zu weniger öffentlichen Mitteln greift: Auch die falsche Wortwahl kann als Beleidigung oder "Schmähkritik" eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Zwar ist "im Kampf ums Recht" viel erlaubt, doch die Grenzen zu verbotenem und damit kündigungsrelevanten Verhalten sind fließend. Ein Fall des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen zeigt sehr schön, wie schnell die Wahrnehmung berechtigter Interessen in inakzeptable Entgleisungen umschlagen kann: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09.

von Rechtsanwältin Eva-Maria Reuter, Stuttgart

Meinungsfreiheit (fast) ohne Grenzen

Die Meinungsfreiheit, also das das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs.1 Grundgesetz - GG) ist ein wichtiger verfassungsrechtlicher Grundsatz, der insbesondere bei Streitigkeiten und Diskussionen immer wieder gern ins Feld geführt wird. Er erlaubt es, Missstände auch auf überspitzte, unsachliche oder sogar polemische Weise zu kritisieren. Aber auch hier gibt es Grenzen.
Wenn es nicht mehr um die Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern nur noch die die Herabsetzung des Gegner im Vordergrund steht, dann ist die Äußerung eine Schmähkritik, die nicht mehr von Art.5 GG geschützt wird.

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber liegen nicht selten die Nerven blank und aggressive Worte werden gewechselt. Im späteren Rechtsstreit ist "im Kampf ums Recht" so manche drastische Äußerung unabhängig von der Frage erlaubt, ob gewisse Unsachlichkeiten tatsächlich noch einer Konfliktlösung dienen können.

Die genaue Grenze zwischen geschützter Meinungsäußerung und nicht geschützter Schmähkritik ist schwer zu ziehen. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber zur Loyalität verpflichtet sind. Andererseits müssen sie auch nicht jedes Problem klaglos ertragen.

In diesem Zusammenhang entschied kürzlich das Niedersächsische Landesarbeitsgericht darüber, ob Methoden wie außergerichtliche Pressemitteilungen und gerichtliche Schmähkritik so weit gehen, dass sie eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (Urteil vom 12.03.2010, 10 Sa 676/09 und 10 Sa 675/09).

Der Fall: pressefreudiger Arbeitnehmer gegen "verabscheuungswürdiger" Arbeitgeber

Zwischen einem anwaltlich vertretenen, gewerblichen Arbeitnehmer und seiner Arbeitgeberin herrschten zunehmend eskalierende Meinungsverschiedenheiten, insbesondere über bestimmte Überwachungsmaßnahmen. Der Arbeitnehmer war hier der Auffassung, die Überwachung sei eine von mehreren Aktionen gewesen, ältere und teuere Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen und forderte unter anderem Schadensersatz.

Ohne Vorwarnung an seine Arbeitgeberin wandte sich der Anwalt des Arbeitnehmers an die Presse und erwähnte dabei insbesondere den seinerzeit geforderten, ungewöhnlich hohen Betrag von 500.000 Euro. Das Thema wurde vielfach aufgegriffen und in Veröffentlichungen erörtert.

Es kam zum Prozess, in dessen Verlauf der Anwalt weiter mit harten Bandagen kämpfte. In seinen Schriftsätzen finden sich Formulierungen wie "unmenschlich und verabscheuungswürdig" oder "menschlich zutiefst verwerflich und verachtenswert".

Die Arbeitgeberin fühlte sich an die Berichterstattung über Terroranschläge erinnert und erklärte wegen der Pressemitteilung und der prozessualen Äußerungen außerordentliche Kündigungen.

Es kam zum Kündigungsschutzprozess, den der klagende Arbeitnehmer in erster Instanz gewann. Die Beklagte legte Berufung vor dem LAG Niedersachsen ein.

LAG Niedersachsen: Der Arbeitnehmer ist zu weit gegangen, aber ...

Das LAG Niedersachsen bestätigte die Vorinstanz im Ergebnis. Die Kündigungen des Arbeitnehmers war damit unwirksam und er musste weiterbeschäftigt werden. Die Revision lies das Gericht nicht zu.

In seiner Begründung rügt es zunächst deutlich das außergerichtliche und gerichtliche Verhalten des Klägers. Beides sei an sich als Kündigungsgrund geeignet.

Hinsichtlich der Pressemitteilung weist das Gericht darauf hin, dass die Meinungsfreiheit zwar in der betrieblichen Arbeitswelt eine überragende Bedeutung hat. Verfassungsrechtlich geschützt ist aber auch die Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers. Er hat daher ein geschütztes Interesse daran, nur mit Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die seine Ziele fördern und ihn vor Schaden bewahren. Vor diesem Hintergrund sind Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber zur Loyalität verpflichtet und müssen sich bei der Schilderung von Missständen etwas zurückhalten. Dagegen habe, so das Gericht, der Kläger verstoßen, als er den Vorgang durch die hohe Entschädigungssumme öffentlich als besonders sensationell dargestellt hatte.

Ebenso war die Wortwahl des Beklagten im Prozess laut LAG Niedersachsen nicht mehr von seiner Meinungsfreiheit gedeckt. Auch das Gericht fühlte sich an die Berichterstattung über Terroranschläge erinnert und empfand die Wortwahl im vorliegenden Zusammenhang als "deutlich unangemessen und unangebracht". Zu solcher beleidigender Schmähkritik dürfe sich auch in einem spannungsgeladenen Arbeitsverhältnis niemand hinreißen lassen. Verschärft wurde die Verletzung der Loyalitätspflicht dadurch, dass sich der Arbeitnehmer nie von den Äußerungen seines Anwalts distanziert hat.

Trotz dieser deutlichen Pflichtverletzungen waren die Kündigungen unwirksam, denn es fehlte schlicht an einer Abmahnung. Nach Auffassung des Gerichts konnte auf diese hier nicht verzichtet werden. Es sei nicht erkennbar, dass der Kläger (nach einem entsprechenden "Warnschuss") künftig eine innerbetriebliche Klärung vergleichbarer Vorkommnisse ablehnen würde. Auch habe der Kläger nicht mit der Einschaltung der Presse gedroht und damit gezeigt, dass es nicht in erster Linie darum ging, unberechtigte Zahlungen zu erzwingen. Schließlich hielt das Gericht ihm auch zu Gute, dass die Wortwahl letztlich doch nicht von ihm selbst stammte.

Fazit: Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland von grundlegender Bedeutung, aber selbst sie gilt nicht schrankenlos. Arbeitgeber müssen daher damit leben, wenn Missstände in ihren Betrieben von Arbeitnehmern - auch öffentlich - angeprangert werden. Diese sollten dabei aber die Form waren. Zwischen engagierter und sensationsheischender oder ehrverletzender Berichterstattung liegt so manches Mal nur ein schmaler Grad. Auch wenn hier im Zweifelsfall eine Kündigung noch verhindert werden kann, besteht stets das Risiko, dass der Arbeitgeber mit Erfolg einen Auflösungsantrag stellt.  

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Letzte Überarbeitung: 26. Januar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09