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Mindestlohngesetz (MiLoG)

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) garantiert in seinem § 1 jedem Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto pro Stunde. Dieser gesetzliche Mindestlohnanspruch gilt ab Januar 2015.
Der Mindestlohn wurde inzwischen mehrfach angehoben und beträgt aktuell (ab dem 01.01.2019) pro Stunde 9,19 EUR. Rechtsgrundlage ist die Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohs (Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV2), vom 13.11.2018.
Einzelheiten zum Thema Mindestlohn können Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter den Stichworten "Mindestlohn" und "Entsendung ausländischer Arbeitnehmer" nachlesen.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des EFZG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter www.gesetze-im-internet.de.
Die zum MiLoG erlassenen Rechtsverordnungen finden Sie hier:
Abschnitt 1
Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns
Unterabschnitt 1
Inhalt des Mindestlohns
Unterabschnitt 2
Mindestlohnkommission
Abschnitt 2
Zivilrechtliche Durchsetzung
Abschnitt 3
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
Abschnitt 4
Schlussvorschriften