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Zivilprozessordnung (ZPO)
Die Zivilprozessordnung (kurz: „ZPO“) vom 05.12.2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781) regelt im wesentlichen das Verfahren vor den Zivilgerichten in der ersten, zweiten und dritten Instanz.
Sie enthält außerdem allgemeine Regeln über die örtliche Zuständigkeit, über die Partei- und Prozessfähigkeit von Personen sowie über viele Formalitäten des Prozesses (Schriftsätze, Zustellungen, Fristen, Termine, Kostentragung), auf die andere Verfahrensordnungen verweisen. Außerdem regelt die ZPO das Verfahren der Zwangsvollstreckung.
Von den über 1.000 Paragraphen der ZPO werden hier nur die Vorschriften über die Prozesskosten, die Gewährung von Prozesskostenhilfe (kurz: „PKH“) und über die rechtlichen Grenzen der Pfändung von Arbeitseinkommen wiedergegeben. Eine vollständige Fassung des Gesetzes finden Sie unter der Internetadresse www.gesetze-im-internet.de.
Buch 1Allgemeine VoschriftenAbschitt 2ParteienTitel 5
Prozesskosten
Titel 7Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
Buch 8ZwangsvollstreckungAbschnitt 2Zwangsvollstreckung wegen GeldforderungenTitel 2Zwangsvollstreckung in das bewegliche VermögenUntertitel 3Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Abschnitt 3
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
Abschnitt 5
Arrest und einstweilige Verfügung
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |