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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 11.09.2015, 1 Sa 5/15

   
Schlagworte: Befristung, Klage gegen Befristung, Entfristungsklage
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 1 Sa 5/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.09.2015
   
Leitsätze: Voraussetzung für eine Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG, dass die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags zu diesem Zweck eine Weiterbildungsplanung erstellen muss, die zeitlich und inhaltlich auf die konkrete Weiterbildung zugeschnitten ist. Die Planung muss nicht Inhalt der (schriftlichen) Befristungsabrede sein; sie muss aber objektiv vorliegen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 28.01.2015, 4 Ca 299/14
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2017, 7 AZR 597/15
   

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