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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 26.03.2010, 6 Sa 2345/09

   
Schlagworte: Befristung: Schriftform, Schriftform
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 6 Sa 2345/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.03.2010
   
Leitsätze: Hat der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Entfristungsklage die Ablichtung einer Vertragsurkunde zur Akte gereicht, aus der sich das Fehlen einer Unterschrift auf Arbeitgeberseite ergibt, so ist das Landesarbeitsgericht nicht gehindert, seine Entscheidung auf den Mangel der Schriftform zu stützen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 25.08.2009, 6 Ca 47/09
   

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