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ARBEITSRECHT AKTUELL // 25/034

15.000 € Ent­schä­di­gung we­gen ver­bo­te­ner Vi­deo­über­wa­chung

Es be­steht ei­nen An­spruch auf Gel­dent­schä­di­gung, wenn ein Ar­beit­neh­mer über 22 Mo­na­te na­he­zu lü­cken­los über­wacht wur­de: LAG Hamm, Ur­teil vom 28.05.2025, 18 SLa 959/24
Videoüberwachung mit Überwachungskamera, Datenschutz

02.11.2025. Ein stahl­ver­ar­bei­ten­des Un­ter­neh­men hat­te sei­ne Be­triebs­räu­me – ein­schließ­lich der Pro­duk­ti­ons­hal­le und des Ar­beits­plat­zes – na­he­zu voll­stän­dig per Ka­me­ra über­wacht. Trotz Aus­kunfts­pflicht im Vor­pro­zess und aus­drück­li­chem Hin­weis auf die Un­ver­hält­nis­mä­ßig­keit än­der­te der Ar­beit­ge­ber sein Ver­hal­ten nicht.

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Hamm wer­te­te die durch­ge­hen­de Über­wa­chung als schwer­wie­gen­de Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zung und be­stä­tig­te die be­reits erst­in­stanz­lich zu­ge­spro­che­ne Ent­schä­di­gung in Hö­he von 15.000 Eu­ro: LAG Hamm, Ur­teil vom 28.05.2025, 18 SLa 959/24

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 10|2025 LAG Hamm: Gel­dent­schä­di­gung für lang an­dau­ern­de un­zu­läs­si­ge Vi­deo­über­wa­chung der ge­sam­ten Be­triebs­räu­me

 

Hand­buch Ar­beits­recht: Da­ten­schutz im Ar­beits­recht

Hand­buch Ar­beits­recht: Haf­tung des Ar­beit­ge­bers

Letzte Überarbeitung: 4. Dezember 2025

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