HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT MUSTER

Mus­ter­schrei­ben: An­trag auf Ge­wäh­rung von Rest­ur­laub

Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben "An­trag auf Ge­wäh­rung von Rest­ur­laub": Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Abrisskalender

Stich­wor­te: Ur­laub, Ur­laubs­an­spruch, Ur­laubs­ab­gel­tung

Wei­ter­füh­ren­de Stich­wor­te: Ur­laub und Krank­heit

Im fol­gen­den fin­den Sie ein Mus­ter­schrei­ben „An­trag auf Ge­wäh­rung von Rest­ur­laub“.

Wenn Sie sich an die­sem Mus­ter­schrei­ben „An­trag auf Ge­wäh­rung von Rest­ur­laub“ ori­en­tie­ren möch­ten oder die­ses über­neh­men wol­len, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ih­nen sei­ne Be­deu­tung als Bei­spiels­text in al­len Ein­zel­hei­ten wirk­lich klar ist. Be­den­ken Sie bit­te, dass Sie mit der Ent­schei­dung für ei­nen be­stimm­ten An­trags­text Rechts­fol­gen her­bei­füh­ren, die in Ih­rem kon­kre­ten Fall aber viel­leicht nicht die rich­ti­gen sind. Soll­te Ih­nen da­her ir­gend et­was un­klar sein, las­sen Sie sich lie­ber vor­her an­walt­lich be­ra­ten.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier ge­ge­be­nen For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge un­ver­bind­lich sind, d.h. kei­ne Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar­stel­len. Wir über­neh­men da­her kei­ne Ge­währ für Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit.

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Fa.
Mus­ter GmbH
- Per­so­nal­ab­tei­lung -
Mus­ter­mann­stra­ße 1
11111 Mus­ter­stadt
Per Bo­ten

Mus­ter­stadt, XX.XX.20XX

An­trag auf Ge­wäh­rung von Rest­ur­laub

Sehr ge­ehr­ter Herr / sehr ge­ehr­te Frau Mus­ter­mann, sehr ge­ehr­te Da­men und Her­ren,

wie Sie wis­sen, konn­te ich mei­nen Ur­laubs­an­spruch für das ver­gan­ge­ne Jahr nicht in vol­lem Um­fang in An­spruch neh­men, so dass er ge­mäß § 7 Abs.3 Satz 2 Bun­des­ur­laubs­ge­setz (BUrlG) auf das lau­fen­de Jahr über­tra­gen wur­de und bis zum 31. März ge­nom­men wer­den muss.

Ich be­an­tra­ge da­her, mei­nen Rest­ur­laub aus dem Vor­jahr im Um­fang von XX Ur­laubs­ta­gen im Über­tra­gungs­zeit­raum, d.h. in der Zeit vom XX. Ja­nu­ar / XX. Fe­bru­ar / XX. März 20XX bis zum XX. Ja­nu­ar / XX. Fe­bru­ar / XX. März 20XX neh­men zu kön­nen.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

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(Un­ter­schrift Ar­beit­neh­mer)

 

 

Letzte Überarbeitung: 28. April 2019

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