HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

06: Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 (Richtlinie 2000/78/EG)

Art. 14 Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

Die Mitgliedstaaten fördern den Dialog mit den jeweiligen Nichtregierungsorganisationen, die gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten ein rechtmäßiges Interesse daran haben, sich an der Bekämpfung von Diskriminierung wegen eines der in Artikel 1 genannten Gründe zu beteiligen, um die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu fördern.


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Dr. Martin Hensche
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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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030 / 26 39 620
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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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