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Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag 2025
28.04.2025. Im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ haben sich CDU, CSU und SPD auf arbeitsrechtliche Reformvorhaben für die 21. Legislaturperiode verständigt. Im Mittelpunkt stehen die weitere Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns, eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen, steuerliche Anreize für Überstunden sowie die gesetzliche Ausgestaltung der elektronischen Arbeitszeiterfassung.
Beim Mindestlohn soll die unabhängige Mindestlohnkommission erhalten bleiben, sich künftig aber sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren. Nach Auffassung der Koalition könnte dadurch ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar sein.
Im Arbeitszeitrecht ist vorgesehen, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Zudem sollen Überstundenzuschläge, die über die tarifliche oder tariforientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Geplant ist außerdem eine unbürokratische Regelung der elektronischen Arbeitszeiterfassung mit Übergangsfristen für kleine und mittlere Unternehmen, wobei die Vertrauensarbeitszeit grundsätzlich erhalten bleiben soll.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 04|2025 Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
Handbuch Arbeitsrecht: Überstunden, Mehrarbeit
Letzte Überarbeitung: 14. Juli 2026
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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