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ARBEITSRECHT AKTUELL // 24/034

Di­gi­ta­le Lohn­ab­rech­nung nur mit Zu­stim­mung des Ar­beit­neh­mers

Ein Ar­beit­ge­ber darf Ent­gel­tab­rech­nun­gen nur dann di­gi­tal über­mit­teln, wenn der Ar­beit­neh­mer zu­vor sein Ein­ver­ständ­nis ge­ge­ben hat: Lan­des­ar­beits­ge­richt Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 16.01.2024, 9 Sa 575/23
ältere Arbeitnehmerin am Computer im Büro, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

12.04.2023. In dem vor­lie­gen­den Fall hat­te ei­ne Ver­käu­fe­rin der di­gi­ta­len Über­mitt­lung ih­rer Lohn­ab­rech­nung wi­der­spro­chen, wor­auf­hin der Ar­beit­ge­ber die­se nicht ein­fach ge­gen ih­ren Wil­len in ei­nem di­gi­ta­len Mit­ar­bei­ter­post­fach ab­le­gen konn­te.

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Nie­der­sach­sen stell­te klar, dass ei­ne Kon­zern­be­triebs­ver­ein­ba­rung nicht da­zu aus­reicht, die feh­len­de Zu­stim­mung des Ar­beit­neh­mers zu er­set­zen. So­mit war die Ver­käu­fe­rin nicht ver­pflich­tet, ih­re Lohn­ab­rech­nun­gen di­gi­tal zu emp­fan­gen: LAG Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 16.01.2024, 9 Sa 575/23

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu die­ser Ent­schei­dung fin­den Sie hier: Up­date Ar­beits­recht 08|2024 LAG Nie­der­sach­sen: Be­reit­stel­lung di­gi­ta­ler Lohn­ab­rech­nun­gen in der Cloud

 

Hand­buch Ar­beits­recht: Lohn und Ge­halt
 

Letzte Überarbeitung: 12. April 2025

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