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GDL darf angekündigte Bahnstreiks durchführen
05.01.2024 Mehrere Bahnunternehmen und der Arbeitgeberverband AGV MOVE hatten versucht, die Streiks gerichtlich zu verhindern. Sie bezweifelten unter anderem die Tariffähigkeit der GDL und hielten die Arbeitskampfmaßnahmen für rechtswidrig und unverhältnismäßig.
Das Hessische LAG wies die Berufungen der Antragsteller zurück. Eine offensichtliche Tarifunfähigkeit der GDL sei im Eilverfahren nicht feststellbar gewesen. Auch rechtswidrige Streikziele, ein Verstoß gegen die Friedenspflicht oder eine Unverhältnismäßigkeit der Streiks lagen nach Auffassung des Gerichts nicht vor. Die GDL durfte daher streiken:Hessisches Landesarbeitsgericht, Bahnstreik. Keine Untersagung des Bahnstreiks der GDL, Pressemitteilung Nr.03/2024 vom 09.01.2024
Weitere Informationen finden Sie unter: Update Arbeitsrecht 01|2024 Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf streiken
Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
Handbuch Arbeitsrecht: Tarifeinheit, Grundsatz der Tarifeinheit
Handbuch Arbeitsrecht: Streik und Streikrecht
Letzte Überarbeitung: 30. Oktober 2026
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