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LAG Köln, Be­schluss vom 08.09.2011, 13 Ta 267/11

   
Schlagworte: Betriebsstilllegung, Europäischer Betriebsrat, Einstweilige Verfügung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 13 Ta 267/11
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 08.09.2011
   
Leitsätze:

1. Das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG), das auf einer EG-Richtlinie beruht, sieht in europaweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte vor der Durchführung von Betriebsstilllegungen vor (§ 30 EBRG).

2. Eine Verletzung dieser Unterrichtungs- und Anhörungsrechte begründet keinen Unterlassungsanspruch bezüglich der Durchführung der beabsichtigten Betriebsstilllegung.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 04.08.2011, 8 BVGa 17/11
   

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