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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 27.04.2017, 2 AZR 67/16

   
Schlagworte: Sozialauswahl, Kündigung: betriebsbedingt, Diskriminierung: Alter
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 67/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.04.2017
   
Leitsätze: Ein regelaltersrentenberechtigter Arbeitnehmer ist in einer Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG hinsichtlich des Kriteriums „Lebensalter“ deutlich weniger schutzbedürftig als ein Arbeitnehmer, der noch keine Altersrente beanspruchen kann.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hagen, Urteil vom 15.01.2015, 4 Ca 1219/14
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 07.08.2015, 13 Sa 166/15
   

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